Umstrittenes Kinderschutzgesetz: Ungarns LGBTQ+ Gesetz verstößt gegen Menschenrechte

Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine erhebliche Entfernung Ungarns von den Grundwerten der EU festgestellt. Ungarn vertrete nicht nur andere Auffassungen der Grundwerte der EU, schrieb Generalanwältin Tamara Capeta in ihren Schlussanträgen. „Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie (...) entfernt."

Die Schlussanträge sind für die urteilenden Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig. Wann das Urteil verkündet wird, ist bisher nicht bekannt. 

Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel.
Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel. Arne Immanuel Bänsch/dpa

EU-Kommission klagt gegen Ungarns Jugendschutzgesetz

Die Kommission hatte Ungarn wegen Gesetzen verklagt, die dem Land zufolge dem Jugendschutz und dem Schutz vor Pädophilie dienen sollen. Sie beschränken etwa den Zugang zu Inhalten, in denen es um Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstößt Ungarn damit unter anderem gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union. Derlei Verstöße könnten mit einem Stimmrechtsentzug in der EU geahndet werden.

Die Generalanwältin empfahl den Richterinnen und Richtern nun, der Klage der Kommission stattzugeben. Die fehlende Achtung oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, die sich aus den EU-Werten ergäben.