Landgericht verurteilt 26-Jährigen wegen Mordversuchs im Kreis Freising: Täter muss über sechs Jahre hinter Gitter
Das Urteil ist gesprochen: Der Haupttäter eines Trios, das 2020 einen 55-Jährigen aus dem Kreis Freising brutal überfalle hatte muss über sechs Jahre hinter Gitter.
Landkreis Freising – Vier Jahre nachdem der Besitzer eines Anwesens im Landkreis Freising im Rahmen eines Einbruchs schwer verletzt worden ist (wir berichteten), hat das Landgericht Landshut am Mittwoch den Älteren der angeklagten Brüder wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Privatwohnungseinbruchsdiebstahl und unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten. Die erste Strafkammer war mit dem Schuldspruch der Aussage des 21-Jährigen gefolgt, es sei sein Bruder gewesen, der beim Durchsuchen des Schlafzimmers nach Geld und Wertgegenständen mit einer Taschenlampe zugeschlagen habe, als der 55-Jährige aufgewacht sei.
Es gebe keine Beweise für die Täterschaft des 26-Jährigen, so Vorsitzender Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung. „Aber eine Fülle an Indizien legt nahe, dass die Einlassung des jüngeren Bruders den Tatsachen entspricht.“ Gegen den 21-Jährigen sowie einen weiteren Einbrecher (24) hatte die Kammer nach dem Jugendstrafrecht Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren verhängt.
Der 26-Jährige nahm den Schuldspruch mit stillem Entsetzen entgegen. Bis zuletzt hatte er seine Unschuld beteuert: Der 55-jährige sei bereits am Kopf blutend in seinem Bett gelegen, als er das Schlafzimmer auf dessen Schreien hin betreten habe. Auch der dritte Angeklagte hatte an seiner Einlassung festgehalten, wonach er überhaupt nicht vor Ort gewesen sei. Dies hatte dem 24-Jährigen schlussendlich drei Monate mehr Haft gegenüber dem 21-Jährigen eingebracht, da die Kammer kein Geständnis zu seinen Gunsten werten konnte.
Die Kammer hatte sich nach sechs Verhandlungstagen davon überzeugt gezeigt, dass, wie von dem 21-Jährigen angegeben, tatsächlich alle drei Angeklagte vor Ort waren. Aufgrund von Finanzproblemen hätten sie im Januar 2020 beschlossen, „sich Geld zu verschaffen und sich dann nach Rumänien abzusetzen“, so Reiter in der Urteilsbegründung. Zunächst sei eine Spielhalle im Gespräch gewesen. Dann sei der Plan dahingehend geändert worden, dass das neue Ziel der ehemalige Arbeitgeber des 21-Jährigen sei.
Mit dem Urteil endete der zweite Anlauf, den Fall aufzuarbeiten. Die Brüder waren bereits im März 2022 vor dem Landgericht verurteilt worden – damals zu Bewährungsstrafen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl beziehungsweise Beihilfe, da aus Sicht der Jugendkammer ein versuchter Mord nicht zuzuordnen war. Der BGH hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben.
kö
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