Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt – BSW scheitert vor Verfassungsgericht
Das BSW schaffte es bei der Bundestagswahl nicht über die Fünf-Prozent-Hürde. Jetzt sind Anträge zur Neuauszählung der Stimmen vor dem Verfassungsgericht gescheitert.
Karlsruhe – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl erwirken. Das Gericht hat jetzt mehrere Anträge der Partei und ihrer Mitglieder abgelehnt. Am Freitag kann damit planmäßig das amtliche Endergebnis der Neuwahlen festgestellt werden.
Mit Anträgen beim Verfassungsgericht über die Fünf-Prozent-Hürde – Wagenknecht scheitert
Hintergrund der Klage war das knappe Scheitern der Partei an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl im Februar. Mit 4,972 Prozent im vorläufigen amtlichen Endergebnis hat die Partei um die ehemalige Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht nur knapp den Einzug in den Bundestag verpasst. Gerade einmal 13.400 Stimmen fehlten am Ende für einen Einzug im Parlament.
Als Grundlage für die Anträge beim Bundesverfassungsgericht sieht die Partei möglicherweise falsch ausgezählte Stimmen. Dabei berief sich die Partei auf tatsächlich eingetretene Fälle, bei denen einige Stimmen falsch zugeordnet worden sind. Wie der Spiegel berichtete, seien etwa Stimmen des BSW fälschlicherweise an die rechtskonservative Partei Bündnis Deutschland (BD) gegangen. Außerdem klagte die Partei um Wagenknecht an, dass es bei dieser Wahl nicht alle deutschen Staatsbürger im Ausland die Möglichkeit für eine Stimmabgabe erhalten hätten.

Eine Neuauszählung der zur endgültigen Ergebnisbestimmung der Bundestagswahl hatte die Hoffnungen der Partei zuletzt aber bereits zerschlagen. Denn dabei konnten lediglich 4277 zusätzliche Stimmen für das BSW gezählt werden – mehr als 9500 Stimmen zu wenig für einen Einzug in den Bundestag.
BSW wendete sich direkt an das Verfassungsgericht – Das ist eigentlich der falsche Weg
Mit den Anträgen beim Bundesverfassungsgericht umging das BSW den eigentlichen Weg für einen Einspruch nach einer Wahl. Denn normalerweise ist der Bundestag für solche Angelegenheiten zuständig. Im Wahlprüfausschuss wird über die Beschwerden beraten. Danach kann das Anliegen als Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht weitergegeben werden. Das Verfassungsorgan prüft dann, ob Wahlfehler begangen wurden.
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Diese Regelung war nun auch der Grund dafür, dass die BSW-Eilanträge keinen Erfolg hatten. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Insbesondere wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden. (nhi mit Agenturen)