Ewiges Baurecht für die 3. Startbahn: Gericht lässt Kläger hoffen

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Auseinandersetzung vor Gericht: Ein Bündnis von Klägern rund um Landrat Helmut Petz (Mitte) kämpfte am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen ein „ewiges Baurecht“ für die 3. Startbahn. © Götzfried

Bis 17 Uhr ging am Dienstag der Prozess um das „ewige Baurecht“ für die 3. Startbahn vor dem Verwaltungsgerichtshof in München. Die Kläger schöpfen aus dem Verlauf der Verhandlung vorsichtig Hoffnung. Das FT hat erste Stimmen gesammelt.

München/Freising – Ein Urteil zur Frage des „ewigen Baurechts“ für die 3. Startbahn am Flughafen München gab es am Dienstag noch nicht. Auch sonst ließ sich der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in der Verhandlung nicht allzu sehr in die Karten schauen. Die Startbahngegner und Kläger gegen den Bescheid des Luftamts Süd gaben sich am Ende des Verhandlungstags ebenfalls zurückhaltend.

Das Argument der Kläger, für einen Baubeginn für die Startbahn und andere wichtige Maßnahmen fehle ein einstimmiger Beschluss der drei Gesellschafter (Bund, Freistaat, Stadt München), führte dazu, dass Josef Schwendner, Prokurist der Flughafen München GmbH (FMG), betonte, solche Gesellschafterbeschlüsse gebe es durchaus. Erst auf Nachfrage des Gerichts holte er einige solcher Gesellschafterbeschlüsse aus der Aktentasche. Die waren allerdings zu einem Großteil geschwärzt. Die Kläger haben nun, nachdem ihnen diese Unterlagen – mit etwas weniger Schwärzungen – überlassen worden sind, bis zum 22. Juli Zeit, Stellung dazu zu beziehen. Mit einem Urteil sei, so die Richterinnen, Ende des Monats zu rechnen. Ob es schriftlich zugestellt wird oder es vorher noch einen Verhandlungstag gibt, ist noch nicht klar.

Petz: Gericht „extrem gut vorbereitet“

Würde man obsiegen, würde der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum März 2026 seine Gültigkeit verlieren. Damit wäre die FMG dazu gezwungen, eine extrem aufwändige Verlängerung um fünf Jahre zu beantragen. „Sollte der VGH der Klage Recht geben, wäre das eine Sensation“, sagte Landrat Helmut Petz (FW) auf FT-Nachfrage im Anschluss an die Sitzung in München. Denn es wäre „bundesweit das erste Infrastrukturgroßprojekt, das juristisch zu Fall gebracht würde“.

Petz, der vor seiner Wahl zum Landrat bekanntlich selbst Richter am Bundesverwaltungsgericht war, lobte, dass das Gericht am Dienstag extrem gut vorbereitet sei und sich anders als bei der Verhandlung über das Baurecht für die Startbahn nicht schon vorab sein Urteil gebildet habe. Die Personen, die damals schon dabei gewesen waren, hätten ihm versichert, dass im Verhalten der drei Richterinnen im Vergleich zu den damaligen Akteuren ein Unterschied „wie Tag und Nacht“ liege.

Knackpunkt: Problem der Teilbarkeit

Klar sei aber auch geworden, dass es sich rechtlich um ein schwieriges Themenfeld handle. Der Knackpunkt für den VGH ist laut Petz offenbar „das Problem der Teilbarkeit“ des Planfeststellungsbeschlusses. Im Klartext: Man hoffe, das Gericht davon überzeugt zu haben, dass der inzwischen vollzogene Bau des S-Bahn-Tunnels, auch wenn er im selben PFB genehmigt worden sei, nichts mit der Startbahn zu tun habe, sondern einzig und allein mit dem schon länger geplanten Erdinger Ringschluss.

Dass das wohl eine der entscheidenden Fragen sei, sah auch Benno Zierer so. Der Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, dessen Anfrage im Landtag überhaupt erst den Antrag der FMG bei der Regierung von Oberbayern auf ewiges Baurecht öffentlich gemacht hatte, lobte die Richterinnen dafür, dass sie alles genau hinterfragen würden. Zudem habe sich der VGH diverse Male über die Unvollständigkeit der von der FMG vorgelegten Unterlagen beschwert.

Richterinnen lassen sich nicht in Karten schauen

Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher traute sich am frühen Dienstagabend noch keine Einschätzung zu. Positiv sei, dass sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht mache. Jetzt gelte es, das Urteil und die Begründung abzuwarten. Ähnlich äußerte sich Christine Margraf vom Bund Naturschutz: Wie das Gericht dazu stehe, den Planfeststellungsbeschluss zwischen Startbahn und anderen Vorhaben aufzuteilen, da habe sich das Richterinnen-Trio nicht in die Karten schauen lassen.

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