Die Pläne des Landratsamts, an der Fürholzener Straße 3 in Eching eine Containeranlage als Aslyunterkunft zu errichten, sieht der Gemeinderat kritisch – aus mehreren Gründen.
Freising – Die Aufstellung einer Containeranlage als Asylunterkunft für 234 Personen und den Umbau eines bestehenden Gebäudes zu Sanitär- und Funktionsräumen an der Fürholzener Straße 3 sieht der Echinger Gemeinderat äußerst skeptisch. Gründe dafür gibt es einige.
Das Bauvorhaben füge sich, so der erste von der Verwaltung angeführte Grund, nicht in die umliegende Bebauung, befinde sich, so der zweite Grund, faktisch in einem Gewerbegebiet, in dem eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet nur untergeordnet zulässig sei. Und selbst wenn ein Antrag beim Landratsamt nach Paragraf 246 Baugesetzbuch auf eine befristete Genehmigung bis 2027 genehmigt würde, wäre die Gemeinde dagegen, da der genannte Paragraf nur Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Erneuerungen erlaubt, es sich im vorliegenden Fall jedoch um einen Neubau handle.
Es sollen, so lautete der Antrag, zwei Containeranlagen mit insgesamt drei Geschoßen in einer L-Form und mit einer Wandhöhe von knapp zehn Metern angeordnet werden. Das bestehende Gebäude soll zu Sanitär- und Funktionsräumen umgenutzt werden. Es sollen überwiegend Doppelzimmer und auch einige Vierbettzimmer entstehen, pro Stockwerk sind gemeinsame Toilettenanlagen und eine Gemeinschaftsküche vorgesehen. Die Duschen befänden sich im Bestandsgebäude.
Auf dem Grundstück würden 78 Fahrradabstellplätze und acht Pkw-Stellplätze errichtet, die die Verwaltung als ausreichend bezeichnet. Einen dritten Grund führte Bürgermeister Sebastian Thaler an: Die Gemeinde biete aktuell zirka 350 Asylbewerbern ein Zuhause, was 2,5 Prozent der örtlichen Bevölkerung entspreche. Der Durchschnitt im Landkreis liege bei 1,3 Prozent, in vielen Gemeinden unter einem Prozent. Das Landratsamt soll daher aufgefordert werden, speziell in Gemeinden mit einer geringen Zahl an Asylbewerbern weitere Unterkünfte zu schaffen.
Zudem plädiert die Gemeinde für den Erhalt kleinerer bis mittlerer Einrichtungen und gegen weitere große Unterkünfte mit mehr als 200 Personen, da es hier vermehrt zu sozialen Spannungen komme. Ferner stoße die Gemeinde beispielsweise bei der Kinderbetreuung an ihre Grenzen.
Otmar Dallinger (FW) sah die Unterbringung von Flüchtlingen als Pflichtaufgabe an und verwies darauf, dass die Unterbringung in Dietersheim mit 60 Plätzen abgerissen werden soll. Wenn es schon jemanden gebe, der solche Unterkünfte errichte, sollte man als Gemeinde „positiv voranschreiten“. Herbert Hahner (SPD) betonte, das Landratsamt sei ständig auf der Suche nach Unterkünften. Das große Aber: An der Fürholzener Straße sei eine Unterbringung vor allem auch von Kindern „unzumutbar“, weil es dort keinen grünen Grashalm gebe. Und viele dürften ja auch gar nicht mehr in Flüchtlingsunterkünften wohnen, würden allerdings auch keine Wohnung finden. Der Beschluss, der mit zwei Gegenstimmen gefasst wurde, war aus den von der Verwaltung und Thaler genannten Gründen ablehnend formuliert. Jetzt ist also das Landratsamt am Zug.