Vorgaben der Behörden für Solarpark in Sollern immer abwegiger

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Die Arbeiten am Solarpark hätten bis Sommer gestoppt werden müssen, weil der Solarpark ein Habitat für Lerchen (Symbolbild) sein könnte, so die Naturschutzbehörde. Dabei ist es sehr unwahrscheinlich, dass dort Lerchen nisten. © Andreas Neuthe/dpa

Ende 2022 gab es bereits 2900 Freiflächen-Solaranlagen in Bayern. Dennoch laufen Genehmigungsverfahren nicht standardisiert, Planer sehen sich immer wieder mit neuen Vorgaben konfrontiert. So wie aktuell beim Bebauungsplanverfahren für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage Sollern.

Petershausen - Dieser kleine Solarpark soll bekanntlich auf einer Fläche von 7,5 Hektar zwischen Sollern und Thann entstehen, Bauherr ist die Volksbank-Raiffeisenbank. Nach der ersten öffentlichen Auslegung mussten sich Planer Eckhard Emmel vom Planungsbüro EGL und der Bauausschuss des Gemeinderats jetzt ganz neu mit dem Brutverhalten von Wiesenschafstelzen, einer gestörten Fernsicht auf die Alpen und dem möglichen Schwermetalleintrag aus verzinkten Trägerpfosten befassen. Im Beteiligungsverfahren machten 29 von 39 Fachbehörden keinerlei Einwände geltend. Dennoch gab es Planänderungen.

Damit die PV-Anlage sich besser in die Landschaft einfügt, wird auf Anregung der Regierung von Oberbayern entlang der Thanner Straße ein Grünstreifen gepflanzt. Die Untere Naturschutzbehörde forderte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), weil die künftige PV-Fläche als Bruthabitat für Lerchen oder Schafstelzen geeignet sei. Da eine SaP erst im kommenden Sommer möglich wäre, „hätten wir bis September 2024 die Pausentaste für das Projekt drücken müssen“, erklärte Bürgermeister Marcel Fath (FW).

Zwar sei es eher unwahrscheinlich, dass auf dem Gelände zwischen zwei Wegen und einer Hochspannungsleitung tatsächlich Lerchen brüten. Aber um keine Zeit zu verlieren, ging der Planer vom „worst case“, vom schlimmsten Fall, aus. Alle Bauarbeiten werden außerhalb der Lerchen-Brutzeit durchgeführt, zudem wird auf einer Ausgleichsfläche ein Blühstreifen angelegt und fünf sogenannte Lerchenfenster. Die Wiesenschafstelze dagegen wird nicht berücksichtigt, da diese Vogelart PV-Anlagen nicht meidet und „vom erhöhten Insektenvorkommen im Solarpark sogar profitieren wird“.

Ebenfalls von der Unteren Naturschutzbehörde kam der Einwand, dass von einer exponierten Stelle des künftigen Solarparks bei günstiger Witterung die Alpen zu sehen sind. Daher seien Grünstreifen rundherum nötig. „Ein kurioser Einwand“, so der Planer. Von den Alpen werde der Solarpark nicht zu sehen sein, der Bergblick wiederum werde durch die Anlage nicht gestört. „Vielleicht sollten wir die Alpen abbauen“, warf SPD-Gemeinderat Wolfgang Stadler launig ein.

Als „neues Thema“ brachte das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die Bedenken vor, dass Zink aus verzinkten Edelstahlträgern in den Boden gelangen könnte. Ein umgehend beauftragtes Bodengutachten gibt mit ersten Ergebnissen aber Entwarnung. Der PH-Wert des Bodens ist unkritisch, Wasser wurde bis in vier Metern Tiefe nicht gefunden. Fazit: Diese potenzielle Gefahr ist bei der PV-Anlage Sollern nicht gegeben.

Die notwendigen Änderungen im Plan wurden vom Bauausschuss einstimmig gebilligt, die Pläne werden nun erneut öffentlich ausgelegt.

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