Verantwortung bei den Ländern - Bundesjustizminister Buschmann lehnt Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht keinen Bedarf in einer einheitlichen staatlichen Regelung zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei häuslicher Gewalt. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, erklärte der FDP-Politiker, dass die Länder dies selbst regeln könnten, wenn sie es für notwendig hielten.

Buschmann verweist auf eigene Reformen

„Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid“, betonte Buschmann. Seiner Ansicht nach besteht Einigkeit mit den Innenministern darüber, dass mehr Schutz notwendig sei. Das Bundesjustizministerium arbeite aktuell an Reformen des Kindschafts- und Familienverfahrensrechts, um den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern.

Mit seiner Entscheidung widersetzt sich Buschmann einer Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern erhoben wurde. Auch Bundesinnenministerin Faeser hatte bei der Innenministerkonferenz gefordert, dass Verbote, die Wohnung zu betreten und sich der Frau zu nähern, „konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden“ müssen.

Minister sieht Verantwortung bei den Ländern

Buschmann erklärte weiter, dass das Polizeirecht, welches in der Zuständigkeit der Länder liege, ein geeigneter Rahmen für die Einführung der Fußfessel sei. „Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben“, so der Justizminister.

Er argumentierte, dass Opfer häuslicher Gewalt sich typischerweise zuerst an die Polizei wenden würden, weshalb es sinnvoll sei, dass diese über die Anordnung der Fußfessel entscheidet.

Bereits jetzt ermöglicht das Polizeirecht in einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern und Hamburg, den Einsatz von Fußfesseln sowohl bei polizeilichen Maßnahmen als auch parallel zum zivilrechtlichen Schutz. Buschmann erklärte dazu: „Niemand hindert die anderen Länder daran, sich hier ein Beispiel zu nehmen.“

Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland nehmen zu

Eine kürzlich in Berlin vorgestellte Studie von Bundesministerien und dem Bundeskriminalamt zeigt, dass die Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023 deutlich angestiegen sind.

Demnach wurden bundesweit mehr als 255 000 Opfer von der Polizei registriert. Das entspricht einem Anstieg von etwa sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2022.  Laut Polizeistatistik waren 2023 in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden, 22 mehr als im Vorjahr. Unter den männlichen Opfern waren es 24.