Starkregen kann jederzeit und überall Straßenzüge unter Wasser setzen. Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen – und was bei Eigentumswohnungen oft vergessen wird, erklärt Versicherungs-Spezialistin Janna Nguyen.
Was tun, wenn der Regen kein Ende nimmt?
Nach den verheerenden Unwettern in Süddeutschland in der vergangenen Woche warnt der Deutsche Wetterdienst weiter vor unwetterartigen Gewittern und Starkregen. Aber wann und wo der nächste Starkregen kommt, ist selbst für professionelle Meteorologen schwer vorhersehbar. Zugleich erwarten sie, dass Unwetter und Starkregen in den kommenden Jahren zunehmen werden.
Schon einzelne Gewitterzellen können enormes Unheil anrichten. Die kurzen, heftigen Starkregenfälle treten deutschlandweit an jedem Ort mit einer ähnlichen Wahrscheinlichkeit auf. Oft können Boden und Kanalisation schon nach kurzer Zeit kein Wasser mehr aufnehmen. Dann werden aus kleinen Bächen reißende Wassermassen. Täler, Senken und Gebiete in der Nähe kleinerer Gewässer sind besonders gefährdet.
Über die Autorin
Janna Nguyen ist Bereichsleiterin für die Sparte Haftpflicht/Sach bei der ERGO Versicherung AG. Die reisebegeisterte Naturliebhaberin verbringt Ihre Freizeit gerne mit Familie und Freunden.
Die Elementarschadenversicherung (Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ zur Wohngebäude- und Hausratversicherung) deckt Schäden beispielsweise durch Hochwasser oder Starkregen sowie Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck. Lediglich 54 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland besitzen diese Zusatzdeckung und sind damit gegen die Folgen solcher Wetterextreme geschützt. Nicht Versicherte bleiben auf ihren finanziellen Schäden sitzen.
Sturm, Hagel und Überschwemmungen durch Starkregen verursachten 2023 überdurchschnittliche Schäden von 5,7 Milliarden Euro.
Hauseigentümer in der Pflicht
Hauseigentümer sind für Schäden am Haus zuständig. Dazu gehören etwa das Abpumpen der Keller, Trocknen der Wohnungen oder Schäden an vermieteten Gegenständen wie Einbauküchen oder Teppichböden. Für Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung bei Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ auf.
Im Gegenzug sind die Bewohner verpflichtet, ihre Vermieter sofort über Schäden zu informieren, damit diese möglichst schnell Abhilfe schaffen können. Ist die Wohnung durch den Schaden für längere Zeit unbewohnbar oder besteht durch Schimmelbildung sogar eine Gesundheitsgefährdung, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
Bei einschränkenden Wohnungsschäden darf die Miete nach genauen Vorgaben gemindert werden.
Grundsätzlich stehen aber auch Mieter und Mieterinnen bei der Abwehr von Starkregen-Schäden in der Pflicht. Wer Zugang zu Dachrinnen hat, sollte Verstopfungen melden oder reinigen. Fenster dürfen bei längerer Abwesenheit nicht auf Kipp geöffnet bleiben und der Balkonabfluss muss regelmäßig gereinigt werden, um ein Überlaufen zu verhindern.
Alles, was Starkregen oder Hochwasser am eigenen Mobiliar oder Gegenständen der Mieter lädiert haben, bleibt Sache des Mieters. Auch dessen Hausratversicherung springt nur ein, wenn sie den Schutz um „Weitere Naturgefahren“ einschließt.
Staat fördert Vorsorge
Hausbesitzer, die in gefährdeten Gebieten wohnen und ihre Immobilie vorbeugend wasserfest machen wollen, können möglicherweise staatliche Förderprogramme nutzen. Je nach Bundesland und Region gibt es unterschiedliche sogenannte Hochwasserschutz-Programme. Rückfragen bei den zuständigen Behörden können sich lohnen.
Checkliste nach dem Unwetter
Um das Unheil einzudämmen, müssen Geschädigte schnell handeln. Das erwarten auch die Versicherungen. Das Wichtigste: Alle Schäden, die weiterhin Personen gefährden könnten, müssen sofort beseitigt werden. Ist Wasser ins Haus eingedrungen, müssen alle elektrischen Geräte vom Strom genommen werden. Beschädigte Fenster und Dächer müssen abgedichtet, überschwemmte Räume schnellstmöglich ausgepumpt und der Schlamm entfernt werden. Der Gutachter der Versicherung braucht außer der Versicherungsnummer des Kunden auch eine detaillierte Liste, was in welchem Umfang geschädigt wurde, entsprechende Fotos und, sofern vorhanden, die dazugehörigen Rechnungen.
Mehr vom EXPERTS Circle
Die EU hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die den Weg zur Bargeldabschaffung ebnen könnte. Eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro wurde eingeführt. Sebastian Hell erklärt Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung.
Ich erschrecke bei dem Satz meines Studienfreundes. Früher war er ein selbstbewusster, kraftstrotzender junger Mann. Die Welt schien ihm zu klein. Als ich ihm wieder begegne, wirkt er zutiefst verunsichert. Angstvoll. Verhuscht. Was mit ihm geschehen sei, frage ich ihn.
Gefahr für Eigentümergemeinschaften
In Anbetracht künftiger Starkregenereignisse lohnt sich für Besitzer einer Eigentumswohnung der Blick ins Kleingedruckte. Oft hat die Hausverwaltung der Immobilie schon vor vielen Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Doch womöglich deckt sie neue Gefahren nicht mehr ausreichend ab und müsste längst aktualisiert werden. Das gilt im Übrigen auch für Immobilienkäufer, die ein Haus samt alter Gebäudeversicherung übernommen haben.
So ist die Rechtslage bei Eigentumswohnungen: Mit dem Erwerb werden Käufer automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist verpflichtet, eine Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude abzuschließen. Diese übernimmt aber in der Regel nur Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag oder Überspannung sowie durch Sturm und Hagel entstehen.
Eine Elementarschadenversicherung, die auch Schäden durch Überschwemmungen übernimmt, ist nicht automatisch eingeschlossen. Daher ist es wichtig, regelmäßig den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Erinnern Sie sich an Herrn Müller aus der Nachbarschaft? Er hatte immer einen besonderen Blick für das Wetter. Vor einem großen Sturm überprüfte er stets die Abläufe und Gullys in seiner Tiefgarage. Diese kleinen, aber wesentlichen Maßnahmen, wie das Freihalten von Abflüssen und die Überprüfung der Pumpen, können ...
Andreas Klippe
Gründer eines Unternehmens für Hochwasserschutz auf den Philippinen
Denken Sie an die Hochwasserbarrieren, die Sie letztes Jahr in der kleinen Küstenstadt gesehen haben. Solche Systeme gibt es auch für den privaten Gebrauch. Wasserdichte Tore und Barrieren, die bei Bedarf schnell eingesetzt werden können, sind eine effektive Lösung, um das Eindringen von Wasser in ...
Andreas Klippe
Gründer eines Unternehmens für Hochwasserschutz auf den Philippinen
Als Frau Schmidt letztes Jahr ihre Garage überflutet vorfand, handelte sie schnell und richtig. Sie vermied Körperkontakt mit dem Wasser – falls der Strom noch eingeschaltet ist, gibt es tödliche Stromschläge – und alarmierte die Einsatzkräfte. In solchen Situationen ist es wichtig, sich selbst nicht in ...
Andreas Klippe
Gründer eines Unternehmens für Hochwasserschutz auf den Philippinen
Die Familie Meier hat sich nach dem Hochwasserereignis vor zwei Jahren entschieden, einen Notfallplan zu erstellen. Sie besprachen mit ihren Kindern, was bei einer Flut zu tun ist, und legten wichtige Dokumente und Wertgegenstände an einem sicheren Ort ab. Solche Maßnahmen helfen, in einer Notsituation schnell und ...
Andreas Klippe
Gründer eines Unternehmens für Hochwasserschutz auf den Philippinen
Dieser Text stammt von einem Expert aus dem FOCUS online EXPERTS Circle. Unsere Experts verfügen über hohes Fachwissen in ihrem Themenbereich und sind nicht Teil der Redaktion. Mehr erfahren.