Bürgergeld in Deutschland – diese Sonderrechte haben junge Menschen
In Deutschland genießen junge Menschen besondere Bürgergeld-Rechte. Bis zu einem bestimmten Alter können sich Nebenjobs etwa richtig lohnen.
Frankfurt – Wenn es nach vielen Experten geht, ist das Bürgergeld-System für junge Menschen alles andere als zielführend, wie auch Arche-Chef Bernd Siggelkow hervorhebt. Laut tagesschau.de sind darauf jedoch allein rund zwei Millionen Kinder in Deutschland angewiesen, rund 2,9 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Deutschland gelten laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung als arm.
Junge Menschen, die vom Bürgergeld abhängig sind, haben dennoch einige rechtliche Ausnahmefälle, um ihre finanzielle Situation verbessern zu können.
Sonderrechte für junge Menschen bei Bürgergeld – Einkommen aus Ferienjob wird nicht angerechnet
Eine dieser Ausnahmeregelungen für junge Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, ist ein erhöhter Freibetrag, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert. Unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Ausbildung absolvieren, studieren, einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder selbst Bürgergeld beziehen: Bis zum 25. Lebensjahr dürfen sie 520 Euro ihres Einkommens behalten. Zum Vergleich: Ab dem 26. Lebensjahr werden bereits 100 Euro des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet und wirken sich negativ auf den monatlichen Regelsatz aus.

Darüber hinaus bleibt das Einkommen aus einem Ferienjob in Bezug auf das Bürgergeld unberücksichtigt und steht jungen Menschen vollständig zur Verfügung. Wer unter 26 Jahre alt ist und an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnimmt, erhält zusätzlich einen Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat.
Voraussetzungen für die Beantragung von Bürgergeld
Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt liegen in Deutschland. Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Quelle: arbeitsagentur.de
Junge Menschen vor Bürgergeld-Überzahlung geschützt – wenn Vermögen zu niedrig ist
Junge Menschen einschließlich bis 25 Jahre sind zudem vor einer Überzahlung von Bürgergeld geschützt. Normalerweise müssen zu Unrecht ausgezahlte Grundsicherungsleistungen zurückgezahlt werden. War die betroffene Person jedoch zum Zeitpunkt der Auszahlung noch minderjährig, wird das Geld nur dann zurückgefordert, wenn das Vermögen des Betroffenen bei Erreichen der Volljährigkeit über 15.000 Euro liegt.
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Das sind die Regelsätze für das Bürgergeld:
Alleinstehende | 563 Euro |
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Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 506 Euro |
Volljährige in Einrichtungen | 451 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre | 471 Euro |
Kind von 6-13 Jahre | 390 Euro |
Kind von 0-5 Jahre | 357 Euro |
Lange dürften Kinder jedoch nicht mehr unmittelbar vom Bürgergeld abhängig sein. So plant die Bundesregierung 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung einzuführen. Ob sich die Situation verbessert bleibt jedoch fraglich, immerhin hagelt es bereits starke Kritik von Expertinnen und Experten gegenüber der geplanten Kindergrundsicherung.
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