Neue Regelung im neuen Jahr: Bayern schafft den Jugendfischereischein ab
58-Euro-Ticket, elektronische Patientenakte: Ab 2025 ändert sich einiges. Auch in der Fischerei gibt es in Bayern Neuerungen. Ab diesem Alter können Kinder künftig fischen.
München - Mit dem neuen Jahr verändern sich in Bayern die Zugangsbedingungen für Kinder und Jugendliche zur Fischerei. Mit dem „Zweiten Modernisierungsgesetz“ kann künftig ab sieben Jahren ohne Jugendfischereischein geangelt werden. Verabschiedet hat das Gesetz der Bayerische Landtag. Das Ziel: Vereinfachung für Bayerns Fischernachwuchs. Die Regelung bringe Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei, kommentierte der Landesfischereiverband Bayern die Gesetzesänderung.

CSU-Politikerin über Wegfallen des Jugendfischereischeins: „ganz ohne bürokratische Hürden“
„Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fielen damit weg. Das entlaste Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für die Fischer von morgen, sagte die Ministerin weiter.
Minderjährige benötigen demnach nun lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Das bisherige Antragsverfahren sowie Verwaltungsgebühren entfallen.
Fischerei in Deutschland
Angelfischerei ist in Deutschland prinzipiell nur jenen erlaubt, die die notwendige Sachkunde zum Angeln besitzen. Das wird normalerweise mit einer amtlichen Fischerprüfung nachgewiesen. In Deutschland werden Gesetze und Verordnungen über Angel-/Fischerei auf Länderebene geregelt. Die Voraussetzungen zur Fischerei zwischen den Ländern unterscheidet sich dementsprechend stark. Die Mindestaltersbegrenzungen variieren stark von 10 Jahren in Baden-Württemberg bis hin zu 18 Jahren in Bremen. Hinzukommen EU-Regelungen zu Schonzeiten und Fangbegrenzungen.
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Regelung ohne Einfluss auf „Schnupperangeln“
Der Landesfischereiverband Bayern begrüßt die Neuerungen. „Die Entbürokratisierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zur Fischerei zu erleichtern“, sagte Geschäftsführer Sebastian Hanfland. Die neue Regelung hat auf das sogenannte „Schnupperangeln“ keinen Einfluss. Kinder können laut Mitteilung ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten.