Brieftasche im Urlaub verloren: Einmal Karte sperren reicht nicht

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Wer sein Portemonnaie verliert, muss schnell handeln. Der Verlust sollte sofort gemeldet werden. Damit ist es jedoch noch nicht getan.

München – Wenn ein Urlauber sein Portemonnaie verliert, ist es mit der erholsamen Zeit schnell vorbei. Wäre es nur das Bargeld, was abhandenkommt, könnten viele Betroffene wohl noch einmal darüber hinwegsehen. Komplizierter wird es, wenn deshalb Zahlungskarten und wichtige Dokumente abhandenkommen. Dann gilt es: Ruhe bewahren, aber schnell handeln.

Brieftaschen-Verlust im Urlaub: So können Reisende ihre Zahlungskarten im Ausland sperren

Wenn die Brieftasche samt Giro- oder Kreditkarte verloren geht, raten die Bundespolizei und andere Experten, diese sofort sperren zu lassen. Dies kann in der Regel bei der Bank oder über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 erfolgen. Bei einem Verlust im Ausland ist jedoch die Vorwahl +49 erforderlich. Eine alternative Rufnummer ist +49 30 4050 4050. Verbraucher, die häufig mit Karte zahlen, sollten ohnehin einige Dinge beachten.

Brieftasche verloren im Urlaub – Betroffene sollten schnell handeln.
Wem seine Brieftasche im Urlaub abhandenkommt, sollte nicht viel Zeit verlieren und seinen Verlust rechtzeitig melden. © Louis Christian / imago

Um eine Girokarte sperren zu lassen, muss man seine IBAN bereit haben. Bei der Sperrung einer Kreditkarte ist die Bankleitzahl entscheidend. Darüber hinaus sollten Betroffene das Datum und die Uhrzeit der Sperrung notieren. Die Verbraucherzentrale NRW weist jedoch darauf hin, dass diese Sperrung bei der Bank nicht ausreicht, um absolute Sicherheit zu gewährleisten. Mit der Sperrung wird lediglich das Abheben und Bezahlen von Geld mit der Geheimzahl verhindert.

Giro- oder Kreditkarte verloren: Nach Kartensperre folgt KUNO-Sperrung

Um Missbrauch des Kontos nach dem Verlust einer Karte zu verhindern, muss eine zweite Sperrung veranlasst werden. Dies kann nur bei der Polizei erfolgen, die eine sogenannte KUNO-Sperrung durchführen kann, die dazu dient, Kriminalität im unbaren Zahlungsverkehr zu bekämpfen. In diesem Fall sind beispielsweise auch Zahlungen mit den verlorenen Karten auch mit einer Unterschrift nicht mehr möglich. Erst zuletzt waren Millionen von Kunden von einer EC-Karten-Neuerung betroffen.

Wer eine KUNO-Sperrung veranlasst, sollte sich die Sperrbestätigungsnummer und ein Kuno-Merkblatt geben lassen. Darüber hinaus sollten Betroffene die Kartenfolgenummer bei der Bank erfragen und nachreichen. Andernfalls wird die Kuno-Sperre nach zehn Tagen automatisch aufgehoben. (bk/dpa)

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