Wann können Sie in Rente gehen? Tabelle gibt Aufschluss über Renteneintritt
Sie freuen sich auf den Ruhestand, sind aber unsicher, wann es soweit ist? Unsere Tabelle zeigt, welches Renteneintrittsalter für Sie gilt.
Berlin – Wann ist der Moment gekommen, an dem Sie endlich Ihre Arbeit niederlegen und in den verdienten Ruhestand eintreten können? Das Datum des Renteneintritts ist für viele ein heiß ersehnter Tag. Aber wann genau beginnt die gesetzliche Rente? Gerade jetzt herrscht bei vielen Menschen Unklarheit, da das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Unsere Übersicht klärt auf, wann Ihr Rentenbeginn sein könnte.
Unterschiede bei der Rente: Diese Formen gibt es
Zuerst müssen wir klären, welche Bestimmungen für den Ruhestand gelten. Es gibt folgende Unterschiede:
Reguläre Altersrente: Wer 66 Jahre alt wird (und mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet hat), kann 2023 ohne Abzüge in den regulären Ruhestand treten. Dies betrifft den Jahrgang 1957. Das genaue Datum des Rentenbeginns hängt vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für die, die an Neujahr Geburtstag feiern: Wer am 1. Januar seinen 66. Geburtstag hatte, konnte bereits seit Dezember 2022 den Ruhestand genießen. Bis 2031 erhöht sich das reguläre Rentenalter auf 67 Jahre. Dies betrifft erstmals die Jahrgänge ab 1964.
Altersrente nach 45 Beitragsjahren: Wer so lange kontinuierlich in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als „besonders langjährig Versicherter“ und kann bereits früher die volle Rente beziehen - also auch ohne Abzüge. Die genauen Bedingungen dieser Regelung, die bisher auch als „Rente mit 63“ bekannt ist, sind jedoch vielfältig, 2023 ist es eher eine „Rente mit 64“.
Altersrente für Schwerbehinderte: Wer chronisch krank ist oder einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ebenfalls früher in den Ruhestand treten. Derzeit wird die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch hier wird der Jahrgang 1964 als erster mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung ist ein Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Pro Monat, den man früher aufhört zu arbeiten, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente.
Tabelle zeigt den Renteneintritt nach Jahrgängen
Nachfolgend soll es aber ausschließlich um die Regelaltersgrenze gehen. Welcher Jahrgang in welchem Jahr regulär in Rente gehen darf, sehen Sie hier:
Jahrgang | Renteneintrittsjahr |
1957 | 2023 |
1958 | 2024 |
1959 | 2025 / 2026 |
1960 | 2026 / 2027 |
1961 | 2027 / 2028 |
1962 | 2028 / 2029 |
1963 | 2029 / 2030 |
1964 | 2031 |
nach 1964 | immer mit 67 Jahren |
Bei den Jahrgängen mit zwei Eintrittsjahren hängt es davon ab, in welchem Monat man geboren wurde. Wer zum Beispiel im Januar 1960 Geburtstag hat, kann schon im Januar 2026 in Ruhestand gehen. Wer aber im September 1960 zur Welt kam, kann erst im Januar 2027 das Berufsleben hinter sich lassen. Wer es ganz genau wissen will, kann auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung den Rentenbeginnrechner nutzen.