Es kommt auf wenige Minuten an: So können Sie überwiesenes Geld zurückholen

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Überwiesenes Geld zurückzuholen ist schwierig – aber nicht unmöglich. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Denn das Zeitfenster ist eng.

Ein Zahlendreher in der IBAN, eine Null zu viel, ein falscher Empfängername – Fehler bei der Überweisung sind schnell passiert. Das Geld lässt sich theoretisch zurückholen. In der Praxis ist das aber selten einfach. Am höchsten stehen die Chancen, wenn Sie den Fehler sofort nach dem Ausführen der Überweisung bemerken. Denn im Zahlungsverkehr kommt es oft auf wenige Minuten an.

Überwiesenes Geld zurückholen – dafür sollten Sie umgehend handeln

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Online-Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum maximal einen Bankarbeitstag dauern. In der Regel werden sie innerhalb von drei bis 24 Stunden ausgeführt. Sollten Absender- und Empfängerbank identisch sein, erfolgt die Überweisung meist in Echtzeit, informiert die Volksbank. Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde, lässt sich der Vorgang in der Regel aufhalten. Entweder nutzen Sie dafür im Online-Banking die Funktion „Überweisung zurückrufen“ oder Sie kontaktieren Ihre Bank telefonisch.

Finger tippen auf eine Laptop-Tastatur, die andere Hand hält eine Kreditkarte in Hintergrund
Um überwiesenes Geld problemlos zurückzuholen, müssen Sie schnell reagieren. © Imaginechina-Tuchong/Imago

Schwieriger wird es, sobald der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr auf das Geld. Jedoch können Sie eine Rücküberweisung anfragen. Dazu kontaktiert Ihr Finanzinstitut die Bank des Empfängers, der dann aufgefordert wird, das Geld zurückzuzahlen, erklärt das Portal Finanztip. Rechtlich ist der Empfänger dazu verpflichtet, Ihnen den falsch überwiesenen Betrag zurückzuerstatten. Hat dieser das Geld aber bereits ausgegeben oder verweigert sich, haben Sie schlechte Karten. Als letzte Chance bleibt Ihnen dann laut Volksbank nur eine Anzeige.

Doppelüberweisung lässt sich einfacher zurückholen

Zudem fallen für den Rückholservice Gebühren in Höhe von bis zu 50 Euro an. Handelt es sich also nur um einen geringen Betrag, lohnt sich der Aufwand aus finanzieller Sicht meist nicht. Anders liegt der Fall bei einer Doppelüberweisung, also wenn Sie zweimal den identischen Betrag an denselben Empfänger unter einheitlichem Verwendungszweck überwiesen haben. Das Geld lässt sich dann problemlos zurückholen, schreibt die Wirtschaftswoche.

Ähnlich sieht es aus, wenn Sie eine falsche IBAN angegeben haben und das Konto nicht existiert. Im Online-Banking fällt der Fehler ohnehin direkt auf, weil das System eine entsprechende Meldung anzeigt. Selbst wenn das Geld vom Konto abgeht, kommt es automatisch zurück, meist innerhalb von drei Tagen, informiert die Sparkasse. Unkomplizierter läuft es ab, wenn Sie einen Geldbetrag zurückfordern, der mittels Lastschrift oder Kreditkarte abgebucht wurde. In beiden Fällen bleibt Ihnen deutlich mehr Zeit:

  • Lastschrift: Um eine fälschlich abgebucht Lastschrift zu reklamieren, haben Sie acht Monate Zeit. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Dazu können Sie meist im Online-Banking die Funktion „Lastschrift zurückgeben“ nutzen. Gründe für die Rückbuchung müssen Sie nicht nennen, erläutert das Portal Finanztip.
  • Kreditkarte: Nach der Abbuchung bleiben Ihnen 120 Tage Zeit, um das Geld zurückzuholen. Für das sogenannte Chargeback-Verfahren müssen Sie ein von der Bank ausgegebenes Formular ausfüllen.

Nach der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind Finanzinstitute seit 2009 nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kundenkennung (der IBAN) abzugleichen. Bankkunden haften seitdem selbst für ihre Eingaben. Alle Angaben wie Name, Verwendungszweck und IBAN sollten vor jeder Überweisung sorgfältig geprüft werden.

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Das gilt auch für Ihre Kontoauszüge, die Sie regelmäßig überprüfen sollten. Dabei könnten Sie nicht nur fehlerhafte Abbuchungen bemerken, sondern auch, ob Ihr Konto gehackt wurde.

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