Flip-Flops, Schlappen und Sandalen: Darf man mit „Sommerschuhen“ Auto fahren?

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Sobald die Temperaturen steigen, greifen die Menschen vermehrt auch wieder gerne zu leichterem Schuhwerk. Doch ist Autofahrern am Steuer alles erlaubt?

Während im Büro viele auf geschlossene Schuhe setzen, lassen in der Freizeit zahlreiche Menschen gerne Luft an ihre Füße. Manch einer ist dann bevorzugt komplett barfuß unterwegs, andere setzen auf sommerliches Schuhwerk wie Flip-Flops, Schlappen oder Sandalen – möglicherweise sogar mit Absatz. Und damit setzen sie sich auch hinter das Steuer eines Autos. Doch was sagt das Gesetz? Was ist an den Füßen der Autofahrer erlaubt?

Schlappen und Sandalen hinterm Steuer: In Deutschland gibt es kein generelles Verbot

Von der Rettungsgasse über die Reifen-Mindestprofiltiefe bis hin zum Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Im Straßenverkehr mangelt es wahrlich nicht an Vorschriften. Aber: In Deutschland gibt es keine expliziten Vorschriften für das Schuhwerk beim Autofahren. Heißt: Weder Flip-Flops, Schlappen oder auch generell Sandalen sind Autofahrern verboten. Und auch anderes ungeeignetes Schuhwerk, wie etwa Bergschuhe, darf man theoretisch hinter dem Steuer tragen. Dem ADAC zufolge sieht das in den meisten europäischen Ländern wenig anders aus.

Füße in Flip-Flops
Flip-Flops und Schlappen sind im Sommer beliebt, weil sehr bequem. Autofahren sollte man damit aber nicht. (Symbolbild) © Depositphotos/Imago

Wenig Halt auf den Pedalen: Experten raten von lockerem Schuhwerk ab

Dennoch ist dringend davon abzuraten, sich beispielsweise barfuß, mit Flip-Flops oder High-Heels hinter das Steuer zu setzen. Denn offene, locker sitzende oder hochhackige Schuhe bieten wenig Halt auf den Pedalen, erklärt der Auto-Club Europa (ACE) – außerdem sei es damit schwer möglich, bei einer Notbremsung schnell Druck auf das Pedal zu bringen. Klobige Gummistiefel oder Wanderschuhe verursachen andere Probleme: Sie lassen kaum Gefühl fürs Pedal zu.

Kommt es durch unpassendes Schuhwerk zu einem Unfall, droht eine Mithaftung. Und zwar laut ADAC sogar dann, wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß klar – etwa durch Missachtung der Vorfahrt – verursacht hat. Die entscheidende Frage lautet: Hätte der Unfall trotz Vorfahrtsverletzung mit geeigneten Schuhen noch verhindert werden können?

Ungeeignetes Schuhwerk bei Unfall: Versicherung kann Zahlung verweigern

Auch die Vollkaskoversicherung kann die Leistung für die Schäden am eigenen Wagen aufgrund von „grober Fahrlässigkeit“ mindern oder sogar komplett verweigern, sollte der Unfall aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk passiert sein.

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Experten raten deshalb immer Schuhe zu tragen, mit denen man nicht von den Pedalen abrutscht und die einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herstellen. Außerdem sollten die Schuhe nicht zu breit sein, damit man nicht aus Versehen auf zwei Pedale gleichzeitig tritt und auch auf „Accessoires“ wie Schleifen sollte man verzichten, weil diese sich in der Verkleidung verfangen könnten. Am besten geeignet seien Sportschuhe – deshalb raten die Experten dazu, sich ein Paar davon ins Auto zu legen, und vor Fahrtbeginn das Schuhwerk zu wechseln.

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