Landjugend Hohenfurch: Staatsanwaltschaft Augsburg stellt Verfahren ein

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Auf dem Wagen der Landjugend Hohenfurch wurde beim Gaudiwurm am Lumpigen Donnerstag zu „L‘Amour toujours“ „Ausländer raus!“ skandiert. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren wegen Volksverhetzung jetzt eingestellt. © Ausschnitt aus Videomitschnitt: kb

Die „Ausländer raus!“-Rufe am Lupido vom Wagen der Landjugend Hohenfurch sorgten für Empörung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren jetzt eingestellt.

Die Einstellung des Verfahrens dürfte auf großes Interesse stoßen: Erst vor Kurzem waren Ausländer-Raus-Parolen auf Sylt zu hören gewesen. Die Parolen wurden auch bei zahlreichen anderen Gelegenheiten zu dem Lied von „L’amour Toujours“ des italienischen DJs Gigi D‘Agostino gesungen.

Verfahren gegen Landjugend Hohenfurch eingestellt: Straftatbestand nicht erfüllt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg begründet die Einstellung damit, dass es keine Anhaltspunkte für Volksverhetzung gebe. Denn solche Parolen seien zwar strafbar, Volksverhetzung setze aber auch voraus, dass zu Hass oder Gewalt gegen Ausländer aufgefordert werde oder Ausländer beschimpft oder verleumdet würden. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

Der Deutsche Bundestag formuliert den Begriff der Volksverhetzung wie folgt:

Der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert (Nr. 1) oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet (Nr. 2). Als Strafe droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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