Witwenrente sinkt ab Dezember – Zuschlag wird für Rentner zur Kostenfalle

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Ab Dezember 2025 müssen viele Rentner mit deutlich weniger Geld auf dem Konto rechnen. Besonders betroffen sind Bezieher der Witwenrente.

München – Was als soziale Verbesserung gedacht war, droht für viele Rentner zur finanziellen Belastung zu werden. Der seit Juli 2024 ausgezahlte Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten wird ab Dezember 2025 als Einkommen angerechnet und kann die Witwenrente empfindlich schmälern. Rentenberater und Anwalt Peter Knöppel spricht von einer „Brutto-Netto-Falle“.

Eine Seniorin hält Geld in der Hand.
Die Witwenrente soll ab Dezember 2025 sinken. Der Grund: Der Zuschlag gilt dann als Einkommen. (Symbolbild) © Schöning/Imago

Seit dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen einen pauschalen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente oder daraus resultierende Folgerenten. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt, variiert dieser Zuschlag je nach Beginn der Rente. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhält 7,5 Prozent Zuschlag. Für Rentner mit Renteneintritt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Zuschlag wird zum Einkommen: Das bedeutet die Änderung für die Witwenrente

Die Maßnahme sollte eine längst überfällige Nachbesserung für ältere Jahrgänge darstellen, die gegenüber Neurenten benachteiligt waren. Der Zuschlag wird automatisch gezahlt. Von Juli 2024 bis November 2025 erfolgt die Auszahlung zunächst noch getrennt von der regulären Rente, wie die DRV erläutert. In dem Fall stellt der Zuschlag „kein anzurechnendes Einkommen dar“ und „wirkt sich somit in diesem Zeitraum nicht auf die Höhe der Witwen- oder Witwerrente aus“.

Was ist eine Rente wegen Erwerbsminderung?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der DRV für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, informiert die Bundesregierung. Man unterscheidet zwischen voller Erwerbsminderung (unter drei Stunden Arbeit täglich möglich) und teilweiser Erwerbsminderung (unter sechs Stunden täglich möglich). Sie soll den Lebensunterhalt sichern, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt.

Diese Übergangsregelung bringt für viele Hinterbliebene kurzfristig ein finanzielles Plus: Die Witwenrente bleibt voll erhalten, obwohl der Zuschlag das Gesamteinkommen deutlich erhöht. Ab Dezember 2025 ändert sich die Situation aber: Dann wird der Zuschlag nicht mehr getrennt von der Rente ausgezahlt, heißt es in den FAQ der DRV. Der Zuschlag gilt dann als anzurechnendes Einkommen, wodurch die „Witwen- oder Witwerrente geringer ausfallen“ kann.

Rente fällt geringer aus: Rechenbeispiel zeigt Kürzung der Witwenrente

Der Zuschlag ist ab Dezember also als normales Einkommen zu verstehen. Das Problem: Die Anrechnung als Einkommen kann dazu führen, dass Rentner den Freibetrag überschreiten, erklärt Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel auf dem Verbraucherportal rentenbescheid24.de. Seit Juli 2025 gilt ein Einkommensfreibetrag von rund 1077 Euro. Liegt das Nettoeinkommen der betroffenen Rentner darüber, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Witwenrente abgezogen.

Dazu führt Knöppel ein vereinfachtes Rechenbeispiel auf: Die Rente betrug bisher ohne Zuschlag 1050 Euro. Es erfolgte keine Kürzung. Ab Dezember beträgt die Rente mitsamt Zuschlag 1120 Euro – und liegt damit 43 Euro über dem Freibetrag. Folglich wird die Witwenrente monatlich um 17,20 Euro gekürzt. Bei höheren Renten kann die Kürzung drastischer ausfallen.

Witwenrente sinkt für viele: Das können Rentner unternehmen

Doch warum auf einmal diese Änderung? Knöppel erklärt, dass die getrennte Auszahlung des Zuschlags eine technische Übergangslösung gewesen sei. Die Rentenversicherung sei zuvor nicht in der Lage gewesen, den Zuschlag direkt in die Berechnung miteinzubeziehen. Nun droht für viele Rentner aber eine faktische Kürzung ihrer Rentenzahlung, so der Berater.

Sozialverbände wie der VdK kritisieren, dass durch das im Grundsatz gut gemeinte Gesetz eine neue Gruppe finanziell benachteiligt werden könnte, berichtet Bürger & Geld. Durch eine rein technische Änderung, die ursprünglich mehr Sicherheit und Förderung versprach, sehen sich viele Hinterbliebene ab Dezember erstmals mit Kürzungen konfrontiert.

Betroffenen wird geraten, sich rechtzeitig auf Stand zu bringen, auch mit Unterstützung von Experten. Die DRV bietet individuelle Auskünfte an. Zudem sollten Rentner Knöppel zufolge keine vorschnellen Entscheidungen treffen. „Mein Rat an Sie: Informieren Sie sich frühzeitig. Lassen Sie sich individuell beraten. Prüfen Sie Ihre Bescheide genau. Nur so können Sie verhindern, dass Sie in eine finanzielle Falle geraten.“ (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung, rentenbescheid24.de, Bürger & Geld) (cln)

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