Ein 33-jähriger Tölzer musste sich jetzt wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht verantworten. Sein Geständnis kommt ihm zugute.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Auch der Versuch ist strafbar: Das musste ein Tölzer (33) feststellen, der sich vor dem Schöffengericht in Wolfratshausen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderem verantworten musste. Der Mann hatte einem „Kunden“ den Verkauf von 300 Gramm Amphetamin in Aussicht gestellt. Weil der Angeklagte den Vorwurf einräumte, kam er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon.
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Telefonüberwachung macht Polizei auf Deal aufmerksam
Ob das Geschäft tatsächlich zustande gekommen war, ist ungewiss. Die Staatsanwaltschaft geht jedenfalls davon aus, dass der Tölzer in der Zeit von Mai bis Juli vorigen Jahres in der Kurstadt einen „schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln“ betrieb. Die Kriminalpolizei Weilheim war im Rahmen einer Telefonüberwachung gegen „Tätergruppierungen“ auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Ein Telefonat mit einer anderweitig verfolgten Person, das der Beschuldigte am 15. Juli 2024 geführt hatte, hatte den besagten Deal zum Inhalt. Bei einer daraufhin durchgeführten Wohnungsdurchsuchung, fanden die Ermittler 0,39 Gramm Amphetamin sowie einen Schlagring. Deshalb umfasste die Anklage neben Handeltreiben und Besitz von Betäubungsmitteln auch den Besitz einer verbotenen Waffe.
Schlagring war das Geburtstagsgeschenk eines Freundes
„Er räumt den Tatvorwurf vollumfänglich ein“, erklärte Verteidigerin Katharina Strassner für ihren sichtlich nervösen Mandanten. Dieser ergänzte: „Es war eine blöde Idee.“ Auf Fragen zu seiner „Drogenkarriere“ gab er an, mit 15, 16 Jahren zum ersten Mal in Kontakt mit Marihuana gekommen zu sein. Amphetamine habe er selbst „nur gelegentlich bei Partys“ eingeworfen, „wenn ich total besoffen war.“ Inzwischen beschränke sich sein Drogenkonsum ganz auf den Genuss von Alkohol. Bei dem Schlagring, der die Strafe am Ende leicht erhöhte, habe es sich um das Geburtstagsgeschenk eines Freundes gehandelt.
Staatsanwaltschaft beantragt Haftstrafe
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte trotz des umfassenden Geständnisses des Angeklagten eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigerin hielt eineinhalb Jahre für ausreichend. „Er macht einen guten Eindruck, zeigt sich sehr beeindruckt vom Gericht“, führte Rechtsanwältin Strassner strafmildernde Argumente für ihren Mandanten an. Dieser habe zudem bereits von seinem Arbeitgeber „genügend Ärger bekommen und erfahren, dass das nicht die beste Idee war“. Das Schöffengericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage muss der Verurteilte 2000 Euro an die Caritas-Suchtberatung zahlen.