"Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung?

Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Straßenblockade im Sommer in München (Archivbild). Vergrößern des Bildes Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Straßenblockade im Sommer in München (Archivbild). (Quelle: IMAGO / ZUMA Wire/imago images)
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Sechs Monate nach einer Razzia bei Mitgliedern der "Letzten Generation" hat das Landgericht in München ein Urteil gesprochen. Nun haben sich die Aktivisten geäußert.

Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der "Letzten Generation" hat ein Münchner Gericht die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.

Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

Gerichtssprecher: "Kein rechtskräftiges Urteil"

Die Nachrichtenagentur AFP hatte am Morgen noch berichtet, dass die "Letzte Generation" als eine kriminelle Vereinigung eingestuft worden sei. Dieser Bericht war falsch, wie die Generalstaatsanwaltschaft t-online am Nachmittag bestätigt.

Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei mit dem Urteil nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher nun. "Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil", so der Gerichtssprecher. Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.

Auch die "Letzte Generation" selbst bezeichnet diesen Bericht als "Falschinformation".

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Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich – unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Für die Bewertung des Landgerichts, die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen, sei es keine Voraussetzung, dass das Begehen von Straftaten der Hauptzweck sei. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.

Im konkreten Fall der "Letzten Generation" gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Durchsuchungsbeschlüsse waren rechtsmäßig

Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.

Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.

Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation"

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der "Letzten Generation". In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.

Hinweis: Basierend auf einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP hatten wir in einer vorherigen Version des Artikels berichtet, dass das Gericht die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft habe. Das hat ein Sprecher am Nachmittag korrigiert.