Emotionale Szenen im Gericht: Rentner (68) bricht nach Unfallflucht in Tränen aus

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Das Amtsgericht in Ebersberg. © sro

Wegen einer Unfallflucht muss sich ein Senior aus Poing vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Seine Emotionen kann der 68-jährige Angeklagte dort nur schwer zurückhalten. Zu einem Urteil kommt es jedoch – vorerst – nicht.

Poing – Schluchzend hängt der ältere Mann in der Anklagebank, die Hände vor dem Gesicht zusammengeschlagen, über seine Wangen kullern ihm die Tränen. Völlig aufgelöst ringt der Senior nach Worten, doch zwischen weinerlichen Schniefen tönt aus seinem Mund nur unverständliches Gestotter. Kaum zehn Minuten sind seit Verhandlungsbeginn vergangen, da unterbricht Richter Frank Gellhaus an diesem Donnerstagvormittag die Sitzung im Amtsgericht: „Gehen Sie kurz raus. Es ist nicht so dramatisch“, versucht er den Angeklagten zu beruhigen. Mit mäßigem Erfolg.

Angeklagter bricht nach Unfallflucht in Tränen aus: „Nur ganz leicht gestreift“

Schon kurz darauf bricht der Mann erneut in Tränen aus. Grund für seinen emotionalen Ausbruch ist ein Unfall, der sich vor einem Jahr auf der Autobahn 94 zugetragen hat. Laut Anklage ist der gebürtige Russe damals von der Fahrspur abgekommen und hatte dabei ein anderes Fahrzeug touchiert. Obwohl er den Unfall bemerkte, sei der 68-Jährige weitergefahren.

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„Ich habe ihn gestreift. Das war aber nur ganz leicht“, gibt der Rentner nun über seine Dolmetscherin zu. Er sei mit dem Auto einer Bekannten unterwegs gewesen, als der Unfall auf Höhe des Autobahnkreuzes Ost „plötzlich passierte“. „Ich habe es nicht bemerkt. Ich habe nur gesehen, dass der Spiegel eingeklappt war“, so der Mann. Wegen einer Baustelle habe er jedoch nicht anhalten können. Erst einige Kilometer später sei er auf dem Randstreifen zum Stehen gekommen. „Ich wusste nicht, was ich tun sollte“, betont der Angeklagte, der daraufhin wieder eingestiegen sei. Eine Stunde später sei dann die Polizei vor seiner Wohnungstür gestanden.

Gutachten „nicht schlüssig“: Richter setzt Verhandlung aus

Die Beamten hatte der Geschädigte, ein 32-jähriger Münchner, nach dem Unfall informiert. „Ich wurde von hinten geblendet, dann hat es schon gekracht“, berichtet dieser vor Gericht. Weil der Unfallfahrer nach dem „Rempler“ nicht stehengeblieben sei, habe er die Verfolgung aufgenommen. Nach zwei Kilometern sei er dann aber von der Autobahn abgefahren. An seinem Fahrzeug sei durch den Unfall ein Schaden von rund 4000 Euro entstanden.

Das zugehörige Gutachten sorgt bei Richter und Verteidiger allerdings für Stirnrunzeln: Denn neben dem beschädigten Spiegel seien auch neue Scheinwerfer, Frontgitter sowie Lackarbeiten angeführt worden. „Das ist nicht schlüssig“, protestiert der Anwalt des Poingers. Richter Gellhaus sieht das ähnlich. Er setzt die Verhandlung daher aus – und lädt für den nächsten Termin den Gutachter vor.

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