Wohnungsbau bei Pitzarweg: Gemeinderat Otterfing fasst Satzungsbeschluss
In der jüngsten Sitzung des Otterfinger Gemeinderates beschloss das Gremium den Bebauungsplan Pitzarweg als Satzung. Die Popularklage wurde abgewiesen.
Otterfing – Nachdem der Otterfinger Gemeinderat im November mehrheitlich den Satzungsbeschluss für die Bebauung des ehemaligen Preimesser-Geländes zugestimmt hatte, informierte dieses kürzlich Geschäftsleiter Markus Stark, dass die angestrebte Popularklage gegen das Projekt vom Bayerischen Verfassungsgericht abgewiesen wurde.
Gut 15 Jahre dauerte das Verfahren, um das Areal des aufgelassenen Schrottplatzes baureif zu machen. Dazwischen lagen zahlreiche Änderungswünsche des zur Strenger-Holding GmbH gehörenden Bauträgers Baustolz, mehrere Beteiligungsverfahren und Klagen gegen das Projekt. Wie Bauamtsleiter Hubert Zellner zu Beginn der Abstimmung erklärte, muss für die Erlangung der Rechtswirksamkeit des Satzungsbeschlusses noch der Erschließungsvertrag für die geplante Straße notariell geschlossen werden.
Weil dazu im Textteil des Verfahrens der Begriff Enteignung vorkommt, verweigerte Georg Schlickenrieder (CSU) seine Zustimmung. Dem entgegnete Bürgermeister Michael Falkenhahn: „Davon kann keine Rede sein. Das hat es in Otterfing noch nie gegeben und wird es auch nicht geben.“ Zellner ergänzte, dass man diesbezüglich mit dem Grundstückseigner im guten Gespräch sei und die Textpassage keine Androhung darstellt.
Kritik des Gremiums an Textteil des Verfahrens
An der textlichen Begründung störte sich auch Josef Killer (FW): „Ich lese einmal 34 und an andere Stelle 36 Reihenhäuser, was stimmt denn nun?“ Ebenso haderte Robert Schüßlbauer (CSU) mit dem Text und wollte dem so nicht zustimmen: „Ich bin mir nicht sicher, ob wir da nicht angreifbar werden und dann war die viele Arbeit umsonst.“ Dazu erklärte Zellner, dass der Wortlaut auf die historischen Entwicklung Bezug nehme und über die Jahre sorgfältig gearbeitet wurde: „Fakt ist, was im Plan steht und eingezeichnet ist, gilt.“
Aus Sicht von Roberto Sottanelli stellen die 34 genehmigen Wohneinheiten eine deutlich zu dichte Bebauung dar, weshalb er, wie schon regelmäßig in der Vergangenheit, gegen das Projekt stimmte. Dem entgegnete Thomas Hogger (Grüne): „Mir sind mehrere kleine Wohnungen für 800.000 Euro lieber, als wenige für 1,5 Millionen Euro.“ Mit 11:5 Stimmen beschloss der Gemeinderat schließlich der Bebauungsplan als Satzung.
Gemeinderat beschloss mit 11:5 Stimmen den Bebauungsplan als Satzung
Wie Geschäftsleiter Markus Stark in der Dezembersitzung bekannt gab, hat zwischenzeitlich auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die von mehreren Anwohnern angestrebte Popularklage gegen die 2020 bekanntgemachte dritte Änderung des Bebauungsplans „Pitzarweg“ abgewiesen. In der Urteilsbegründung ist zu lesen, dass die Klage nicht zeitnah, sondern erst im April 2023 erhoben wurde und sie „als Verstoß gegen Treu und Glauben zu werten“ ist.
Weiter stellte das Gericht fest, dass die Antragsteller objektiv betrachtet, ihre „insbesondere mit Willkür und Abwägungsmängeln begründete Popularklage gegen den Änderungsbebauungsplan erst fast 17 Jahre nach dessen öffentlicher Bekanntmachung im Juli 2006 eingereicht“ haben. Helmut Hacker
Mit dem „Das Gelbe Blatt“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Das Gelbe Blatt“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.