Helmpflicht, Promillegrenze, Überholen – diese Regeln sollten Skifahrer in Südtirol kennen
Haftpflichtversicherung: Strafen zwischen 100 und 150 Euro vermeidet, wer auf der Piste eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen kann, die potenzielle Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Seit Januar 2022 ist diese in Italien und Südtirol Pflicht. Wer keine hat, kann in vielen Skigebieten auch einfach beim Kauf des Skipasses eine solche Versicherung abschließen, die dann einen Tag oder ein Wochenende gültig ist. Tipp: Überprüfen, ob auch die Kinder von der Versicherung abgedeckt sind.
Promillegrenze: Wer auf der Piste 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, riskiert Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro. Bei einem Wert von mehr als 0,8 Promille begeht man eine Straftat, die entsprechend sanktioniert wird.
Helmpflicht: Zuvor galt die Helmpflicht in Südtirol und Italien nur für Kinder bis 14 Jahre, nun wurde sie auf alle Personen bis 18 Jahre ausgeweitet. Zudem müssen die Helme CE-zertifiziert sein. Auf einzelnen Pisten kann die Helmpflicht auch für alle über 18 Jahre gelten.
Überholen und Engstellen: Das Überholen auf der Piste ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn genügend Platz ist. Übrigens: Der Aufstieg auf der Piste ist strikt untersagt.