Beamten-Wechsel in die gesetzliche Rente: Diese Option gibt es schon jetzt

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Beamte können schon heute in die gesetzliche Rente wechseln. Die Nachversicherung macht es möglich. Der Dienstherr zahlt alle Beiträge nach.

Berlin – Viele Beamte wissen nicht, dass bereits heute ein Wechsel von der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung möglich ist. Die sogenannte Nachversicherung macht es möglich. „Wechselt jemand zum Beispiel von der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung, sieht das Rentenrecht die Nachversicherung vor“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Diese Regelung existiert bereits seit Jahren und ermöglicht Beamten einen nahtlosen Übergang.

Aber wer profitiert von der Nachversicherung? Die Nachversicherung greift automatisch, wenn Beamte aus ihrer versicherungsfreien Beschäftigung ohne Anspruch auf Versorgung ausscheiden. Betroffen sind laut der Deutschen Rentenversicherung „Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Lehrer und Erzieher“. Entscheidend ist dabei, dass kein Pensionsanspruch besteht. Dies trifft beispielsweise auf Beamte zu, die vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, bevor sie die erforderliche Mindestdienstzeit für eine Pension erreicht haben.

Wechsel in die Rentenversicherung: Dienstherr übernimmt alle Kosten der Nachversicherung

Ein wesentlicher Vorteil der Nachversicherung: Die Betroffenen müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, „zahlt der Dienstherr die Nachversicherungsbeiträge in voller Höhe“. Die Beitragshöhe wird individuell berechnet. „Grundlage dafür sind die Bruttoentgelte, etwa aus einer Beamten- oder Bundeswehrzeit“, so die Deutsche Rentenversicherung. Der Dienstherr berechnet die Rentenbeiträge und überweist diese direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Durch die Nachversicherung werden die Betroffenen „so gestellt, als seien sie von vornherein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die Nachversicherungsbeiträge werden so verrechnet, „als wären die Betroffenen in dieser Zeit Arbeitnehmer gewesen“. Diese Zeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen oder die spätere Rente erhöhen, wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt.

Die Nachversicherung bietet Beamten bereits heute eine reale Option für den Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung – auch wenn sie nicht alle Aspekte der Beamtenversorgung vollständig ersetzen kann. © IMAGO / Steinach

Rente für Beamte: Altersgeld als Alternative zur Nachversicherung

In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Alternative zur Nachversicherung: das Altersgeld. Diese „Pensionsersatzleistung“ erhalten Beamte, „die auf eigenem Wunsch frühzeitig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden“, wie die GEW Schleswig-Holstein erklärt. Das Altersgeld „tritt an die Stelle der bisher ausschließlich vorgesehenen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so der Thüringer Beamtenbund. Beamte können jedoch weiterhin die Nachversicherung wählen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Ein Antrag ist für die Nachversicherung nicht erforderlich. Wie das Bayernportal erklärt: „Der Dienstherr wird von sich aus tätig“. Die zuständigen Stellen werden die Betroffenen anschreiben und das Verfahren einleiten. Allerdings gibt es Fristen zu beachten. Laut der Finanzverwaltung NRW kann „der Antrag nur innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Voraussetzungen für die Nachversicherung gestellt werden“.

Doch die Nachversicherung hat auch ihre Grenzen. Eine „Nachversicherung in der Zusatzversorgung für ausgeschiedene Beamte“ ist nicht möglich, wie die Plattform Beamtenversorgung-Online klarstellt. Dies kann zu „geringeren Alterssicherungsleistungen“ im Vergleich zur Beamtenversorgung führen. Zudem können „Zeiten ohne Bezüge grundsätzlich nicht in die Nachversicherung einbezogen werden“, wie die Finanzverwaltung NRW betont. (ls)

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