Behörden warnen vor Betrugsmasche beim Bürgergeld-Antrag – Das sollten Empfänger wissen
Bürgergeld ohne „Papierkram“. Damit werben aktuell einige Dienstleister. Der Service kostet jedoch vor allem Geld und birgt ein großes Risiko.
Kassel – Nicht wenigen Menschen graut es beim Gedanken an Formulare und Beamtendeutsch. Das ist im Falle von Bürgergeld-Empfängern nicht anders. Um die Sozialleistung überhaupt erst zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag jedoch ein Muss.
Das nutzen einige sogenannte Antragssteller-Services aus. Sie werben damit, den lästigen Papierkram für die Bürgergeld-Empfänger zu übernehmen. Allerdings verursacht das hauptsächlich Mehrkosten, die die Empfänger selbst tragen müssen. Denn auch wenn der Antrag beim Jobcenter kostenlos ist, lassen die Dienstleister sich ihren Service natürlich bezahlen. Im schlimmsten Fall streichen die Anbieter sogar einfach nur das Geld ein, ohne den Antrag je abzuschicken. Es wird deshalb dringend davon abgeraten, die Antragssteller-Services zu nutzen.
Warnung vor Abzocke durch Antragssteller-Services beim Bürgergeld – „Das BMAS rät dringend ab“
Bereits am 10. Oktober warnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Mitteilung vor diesen Dienstleistern: „Es handelt sich dabei um kein Angebot, bei dem die Jobcenter beteiligt sind.“ Weiter heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter arbeiten nicht mit Antragsstellungs-Diensten zusammen und empfehlen, diese nicht zu nutzen.“
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist sich der Problematik der kommerziellen Anbieter bewusst. Eine Sprecherin äußerte sich dazu auf Anfrage von IPPEN.MEDIA: „Das BMAS rät von der Inanspruchnahme solcher kostenpflichtigen Serviceleistungen dringend ab.“
Sozialrechtsexperte empfiehlt: Empfänger sollten Bürgergeld-Antrag immer selber stellen
Der Nachteil der Dienste besteht darin, dass die Bürgergeld-Empfänger keine Garantie haben, dass der Antrag tatsächlich gestellt wird und beim Jobcenter eintrifft, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt in einem Beitrag auf gegen-hartz.de. Darüber hinaus kann der Versand des Antrags vom Empfänger in diesem Fall nicht nachgewiesen werden, da er nicht von ihm selbst durchgeführt wurde. Rechtlich gesehen haben Empfänger somit keine Handhabe, wenn ihr Antrag nicht eintrifft und sie infolgedessen kein Geld erhalten.
Dr. Anhalt empfiehlt daher, den Antrag auf Bürgergeld unbedingt selbst auszufüllen und auf die Nutzung der Antragssteller-Dienste zu verzichten. Dies ist in jedem Fall kostenlos und kann sowohl online als auch vor Ort im Jobcenter, schriftlich oder sogar telefonisch erfolgen. Bei Fragen ist das Jobcenter ebenfalls der beste Ansprechpartner. „Bei Verständnisfragen sind die Jobcenter verpflichtet, Ihnen zu erklären, was Sie wie und wo ausfüllen und angeben müssen“, informiert gegen-hartz.de.
Aktuell ist im Gespräch, die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. Im Zuge dessen soll auch die Regelung, wann ein Umzug zumutbar ist, geändert werden. Andererseits steht im Raum, Arbeitslosen eine Prämie von 1000 Euro zu zahlen, wenn sie einen Job ein Jahr lang halten. (sp)