Stadt Bad Wörishofen gibt „kleine Baurechtsdelegation“ ab

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Im Wandel: Ab 1. August bearbeitet das Landratsamt Bauanträge für Bad Wörishofen. © Symbolfoto: smarterpix/munich1

Ab dem 1. August ist das Landratsamt Unterallgäu für die Bearbeitung von Bauanträgen und laufenden Bauaufsichtsverfahren in Bad Wörishofen zuständig. Der Stadtrat habe in seiner Sitzung am 19. Mai beschlossen, die sogenannte kleine Baurechtsdelegation abzugeben, wie die Stadtverwaltung am Dienstag mitteilte.

Bad Wörishofen – Bislang war die Stadt für bestimmte Bauvorhaben selbst zuständig – konkret für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, einschließlich zugehöriger Nebenanlagen wie Gartenhütten, Garagen oder Carports. Diese Zuständigkeit geht nun vollständig an das Landratsamt über.

Hintergrund des Beschlusses ist eine geplante Änderung der Bayerischen Bauordnung durch die Staatsregierung. Demnach sollen kreisangehörige Gemeinden künftig nur noch die Wahl haben, entweder sämtliche Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde vollständig zu übernehmen – oder, wie im Regelfall vorgesehen, diese dem zuständigen Landratsamt zu überlassen.

Für die Stadt Bad Wörishofen wäre eine vollständige Übernahme mit erheblichem Personal- und Kostenaufwand verbunden gewesen – ohne erkennbaren Mehrwert für Bürger oder Verwaltung. Deshalb entschied sich der Stadtrat für die Abgabe der bisherigen Teilzuständigkeit.

Für Bauherren und Planer bedeutet das: Ab August müssen Bauanträge direkt beim Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim eingereicht werden – nicht mehr im Rathaus der Kurstadt.

Bürgermeister Stefan Welzel betont jedoch, dass die Stadt weiterhin Ansprechpartner bleibt: Bauplanungsrechtliche Fragen, etwa zur Zulässigkeit eines Vorhabens im Bebauungsplan oder zu möglichen Befreiungen, können nach wie vor mit dem Bauamt der Stadt geklärt werden – auch vor Einreichung eines Bauantrags. „Hier bleiben wir für unsere Bürgerinnen und Bürger der serviceorientierte Dienstleister am Ort“ Auch das gemeindliche Einvernehmen bei Bauvorhaben bleibt Aufgabe der Stadt.

wk

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