Schulabbrecher und Waffenbesitzer: Das ist der Grazer Amokläufer

  • Bei dem Täter Artur A. handelt es sich um einen 21-Jährigen, der nach Polizeiangaben aus dem Bezirk Graz-Umgebung stammt.
  • Der junge Mann lebte zusammen mit seiner Mutter, hieß es von der Polizei. Der Vater lebte getrennt von ihm und der Mutter.
  • Artur A. war nach Angaben des österreichischen Innenministers Gerhard Karner (ÖVP) selbst einmal Schüler auf dem Grazer Bundes-Oberstufenrealgymnasium (BORG). Er soll die Schule aber nicht abgeschlossen haben. Warum, ist unklar.
  • Die Ermittler fanden ein Abschiedsschreiben in analoger und digitaler Form am Wohnort des Täters. Der Brief soll laut Innenministerium in Wien allerdings keinen Hinweis auf das Motiv des Schützen gebe.
  • Gegenüber „oe24.at“ sagte eine Nachbarin über den Täter Artur A: „Er war total in sich gekehrt. Trug seine großen Kopfhörer und einen Rucksack, wenn er aus und ein ging. Er grüßte nicht, war aber nie irgendwie ungut.“ Eine weitere Nachbarin betont, sie „habe nie nur ein einziges lautes Wort aus der Wohnung gehört.“
  • Der Amokläufer soll in zwei Schulräumen laut "Heute" insgesamt 40 Schuss abgegeben haben, darunter auch in jenem seiner alten Klasse.
  • Am Wohnort des Amokläufers von Graz sind neben einer nicht funktionstüchtigen Rohrbombe auch Pläne für einen Sprengstoffanschlag gefunden worden. Diese Pläne seien offenbar verworfen worden, teilte die österreichische Polizei am Mittwoch mit.
  • Der Täter hat sich nach dem Amoklauf auf einer Schultoilette selbst erschossen.
  • Nach Angaben der "Salzburger Nachrichten" ist der Täter offenbar nicht vorbestraft gewesen.
  • Über das Motiv des Täters konnte die Polizei der Steiermark am frühen Nachmittag noch keine Angaben machen. Laut OE24 soll sich der 21-Jährige als Mobbingopfer bezeichnet haben. Dieser Verdacht wurde offiziell bislang noch nicht bestätigt.
  • Laut Innenminister Karner hat der Amokläufer eine Pistole und eine Schrotflinte bei sich geführt, die er legal besessen habe. Wie "Heute" berichtet, soll er sich die Pistole – eine Glock – erst wenige Tage vor der Tat legal gekauft haben. Die Schrotflinte soll bereits länger in seinem Besitz gewesen sein. In Österreich können Gewehre und Schrotflinten, die nach jedem Schuss nachgeladen werden müssen, gegen Vorlage des Personalausweises von jedem Österreicher ab 18 Jahren gekauft werden, soweit kein Waffenverbot gegen den Käufer vorliegt.