Bürgergeld-Regel entlarvt: 50,50 Euro sind nicht fürs Autofahren – das sind die Folgen

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Das Bürgergeld deckt Mobilität nur per Bus, Bahn und Fahrrad ab – für Autofahrer bleibt der Regelsatz außen vor. Was das für Betroffene bedeutet.

Das Bürgergeld steht regelmäßig im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Besonders die Frage, wie Mobilität ermöglicht werden soll, zeigt die Grenzen des Existenzminimums deutlich auf. Im Regelsatz für Bürgergeld sind aktuell 50,50 Euro für Verkehrskosten vorgesehen. Dieser Betrag ist jedoch ausschließlich für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder gedacht.

Für viele Rentner spielt das Auto eine zentrale Rolle im Alltag, da es Mobilität, Selbstständigkeit und die Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen Leben sichert.
Wer auf das Auto angewiesen ist, muss beim Bürgergeld oft umdenken. © IMAGO/Anton Geisser

Menschen, die auf ein eigenes Auto angewiesen sind, geraten dadurch in eine schwierige Lage. Der Gesetzgeber schließt Pkw-Kosten bewusst aus und verweist darauf, dass ein Auto nicht als lebensnotwendige Ausgabe gilt. Gerade in ländlichen Regionen, wo Bus und Bahn oft keine echte Alternative bieten, sorgt diese Regelung für Kritik und wirft Fragen nach sozialer Gerechtigkeit auf.

Bürgergeld: Warum 50,50 Euro nur für Bus, Bahn und Fahrrad gelten

Die Regeln für das Bürgergeld legen fest, wofür Geld für Mobilität genutzt werden darf. Bus, Bahn oder Fahrrad sind erlaubt, ein eigenes Auto wird nicht bezahlt. Besonders auf dem Land ist das für viele ein Problem, denn dort sind Bus und Bahn oft schlecht ausgebaut und das Auto oft die einzige Möglichkeit, zur Arbeit oder zum Arzt zu kommen. Wer außerhalb der Städte lebt, muss deshalb mehr für Mobilität ausgeben und hat weniger Geld für andere Dinge. Das sorgt für Ungerechtigkeit gegenüber Menschen in der Stadt, die mit dem Bürgergeld besser zurechtkommen.

Wer Bürgergeld bekommt und arbeitet, kann manche Kosten absetzen, zum Beispiel für den Arbeitsweg. Dafür sind aber viele Nachweise nötig und es gilt erst ab einem bestimmten Einkommen. Menschen ohne Arbeit müssen alle Auto-Kosten selbst tragen. Das Jobcenter hilft nur selten. Zum Beispiel bei wichtigen Reparaturen, damit ein Arbeitsplatz nicht verloren geht. Manche Städte bieten zusätzliche Programme für den Autokauf, doch diese sind die Ausnahme. Welche Zuschüsse und wie viel Geld es für Bürgergeld-Empfänger tatsächlich gibt, ist regional sehr unterschiedlich.

Außerdem gilt beim Vermögen: Ein Auto ist bis zu einem Wert von 15.000 Euro geschützt, alles darüber wird angerechnet und kann den Anspruch auf Bürgergeld verringern. In einem Fall bekam ein Mann sogar trotz 450.000 Euro Vermögen Bürgergeld. Die laufenden Kosten werden nicht berücksichtigt. Somit wird klar, die Regeln beim Bürgergeld machen es für Menschen auf dem Land oft schwerer, mobil zu bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wer in der Stadt wohnt, hat es leichter. Dadurch entstehen Unterschiede und Ungerechtigkeiten, die viele Menschen betreffen.

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/welt/buergergeld-regeln-warum-empfaenger-mit-auto-keine-hilfe-bekommen-94095699.html