Am 31. August 2024 lernten zwei 18-jährige Mädchen den 31-jährigen Afghane auf der Straße kennen und gingen laut „Thüringer Allgemeinen“ aus freien Stücken in seine Wohnung. Dort konsumierten sie Kokain und dann kippte die Stimmung. Denn der bereits wegen Drogen und Gewalt mehrfach vorbestrafte Mann schloss die Wohnungstür ab und drohte den beiden: „Ihr kommt hier erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat!“ Anschließend verging er sich an einem Mädchen, während die andere zusehen musste. Erst am nächsten Morgen konnten die beiden jungen Frauen die Wohnung wieder verlassen.
Die Anklage wegen Vergewaltigung und anderer Straftaten konnte nur erhoben werden, weil eine der beiden Frauen auf der Toilette heimlich die Polizei anrufen konnte. Zwar wurde der Notruf unterbrochen und der 31-Jährige nahm den Opfern ihre Handys ab, doch die Ermittler konnten die Frauen ausfindig zu machen und sie zu einer Anzeige bewegen.
Afghane bettelt wegen „psychischer Situation“ um Milde
Vor Gericht bat der Afghane die Richterin um Nachsicht. „Ich bitte meine psychische Situation zu berücksichtigen. Das Leben hat mich schon genug bestraft“, so der 31-Jährige laut „Bild“. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Dass der Mann die beiden Frauen während der Vergewaltigung mit einer Machete bedrohte, sah die Kammer im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft allerdings nicht als erwiesen an.
Zudem wurde der Afghane wegen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Kindesmissbrauchs wurde nur bekannt, da der 31-Jährige bei seiner Festnahme im August die Beziehung zu einer damaligen 16-Jährigen einräumte. Insgesamt muss der Mann also sechs Jahre und zehn Monate in Haft.
„Ohne den Notruf wäre es wohl nicht zur Anzeige gekommen. Und hätten Sie Ihre minderjährige Freundin bei der Festnahme nicht erwähnt, wäre wohl niemand darauf gekommen“, sagte die Richterin. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, wegen Fluchtgefahr bleibt der 31-jährige Afghane aber weiter in Haft.