Anstieg der Strom- und Gas-Preise ab 2024: Was Kunden dann tun können
Auf Verbraucher kommen 2024 in vielen Bereichen höhere Kosten zu. Unter anderem wird ein Anstieg der Strom- und Gaspreise erwartet.
Bremen – Es sind keine erfreulichen Neuigkeiten für Verbraucher: Nach dem Ende der Energiepreisbremse könnten die Kosten für Strom und Gas ab 2024 deutlich steigen – das prognostizieren sowohl Verbraucherschutzorganisationen als auch Energieexperten. Aufgrund der Haushaltskrise der Bundesregierung laufen die Preisbremsen für Gas und Strom doch zum Jahresende aus.
Dies hat besonders schwerwiegende Auswirkungen auf Haushalte, die bereits einen hohen Anteil ihres Einkommens für Strom aufwenden müssen. Die Verbraucherzentrale informiert darüber, auf welche Veränderungen sich Verbraucher vorbereiten sollten und welche Maßnahmen sie jetzt ergreifen können.
Strom- und Gaspreise könnten 2024 deutlich steigen – das steckt dahinter
Für den erwarteten Anstieg der Strom- und Gaspreise gibt es mehrere Gründe:
- Das vorzeitige Aus der Energiepreisbremsen – Verbraucher tragen ab 2024 folglich den vollen Strompreis.
- Die Betreiber der Stromübertragungsnetze 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW erhöhen zum Jahreswechsel die Entgelte für die Netznutzung erheblich – ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent. Grund für die Preiserhöhung seien nach eigenen Angaben die Preissteigerungen auf den Energiemärkten, berichtet das Handelsblatt.
- Die Streichung staatlicher Zuschüsse: Netzentgelte werden nicht mehr von der Bundesregierung erstattet, das heißt Kosten für die Entgelte müssen dann von den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst getragen werden.
- Höhere CO₂-Abgaben haben auch eine Preiserhöhung beim Gas zur Folge. Insbesondere beim Heizöl wird ein Preisanstieg spürbar sein, berichtet focus.de. Nach Angaben der Verbraucherzentrale zielt diese Erhöhung darauf ab, eine größere Motivation zu schaffen, alternative Energiequellen zu nutzen.
- Die CO₂-Abgabe wird sich auch auf Autofahrerinnen und Autofahrer auswirken – sie werden mit erhöhten Benzin- und Dieselpreisen konfrontiert sein.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist es gesetzlich zulässig, dass Grundversorger ihre Preise anheben, wenn sie von bestimmten, nicht beeinflussbaren Kostenfaktoren betroffen sind. „Mieter müssen nach Auslaufen der Strompreisbremse zum 1. Januar 2024 allerdings selbst aktiv werden, wenn sie einen eigenen Stromvertrag besitzen“, berichtet focus.de. Im Gegensatz dazu liegt die Verantwortung für Mietwohnungen, die an eine Zentralheizung angeschlossen sind, beim Vermieter.

Strom- oder Gasvertrag kündigen: Diese Regeln müssen Verbraucher beachten
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kunden in der Regel das Recht haben, ihren Vertrag bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dies gilt auch, wenn sie erst kürzlich den Anbieter gewechselt haben. „Es lohnt sich auf jeden Fall, den Markt zu überblicken und wenn möglich, den Anbieter zu wechseln“, sagt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern.
Meine news
Die Verbraucherzentrale informiert, was beachtet werden muss:
- Ist die Erhöhung überhaupt erlaubt: In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart sein.
- Wurde die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt: In der Regel müssen Sie rechtzeitig vorher einen Brief erhalten haben, in dem die Preiserhöhung verständlich erklärt werden muss.
- Bringt ein Anbieterwechsel eine Ersparnis: Werden die Preise angehoben, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen, sollten Sie unbedingt selbst kündigen, um die Kündigungsfrist zu wahren. Sie können aber auch versuchen, mit Ihrem bisherigen Anbieter einen besseren Tarif auszuhandeln.
Ein Wechsel des Energieversorgers kann in einigen Situationen zu finanziellen Einsparungen führen, allerdings nicht in Bezug auf die Netzentgelte. Diese Kosten werden von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgelegt. Das bedeutet, dass ab 2024 alle mehr zahlen werden, unabhängig davon, ob sie ihren Versorger gewechselt haben oder nicht. Bevor man sich für einen neuen Energieversorger entscheidet, ist es ratsam, den eigenen Energieverbrauch zu bestimmen. Hierzu benötigt man die Rechnung des Vorjahres und den aktuellen Zählerstand. Mit diesen Informationen können die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter effektiver verglichen werden.
Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.