Österreich - Bräutigam auf eigener Hochzeit verhaftet – noch heute soll er abgeschoben werden
Eine aufsehenerregende Hochzeitszeremonie in Österreich endet mit der Verhaftung des Bräutigams. Der Anwalt des Festgenommenen kritisiert das Vorgehen der Fremdenpolizei scharf. Nun soll der Mann schnellstmöglich abgeschoben werden.
Ein 26-jähriger Mann erlebte am Samstag (13. Januar) seine Hochzeit auf unerwartete Weise, da er noch während der Zeremonie im Schloss Vösendorf von der österreichischen Fremdenpolizei verhaftet wurde. Laut ORF wurde der Hochzeitsfeier durch dieses ungewöhnliche Ereignis noch vor dem Ja-Wort ein abruptes Ende gesetzt. Die Polizeibeamten nahmen den kurdischen Bräutigam Hamza fest, der jetzt in Abschiebehaft sitzt.
Festgenommener Bräutigam soll zurück in die Türkei geflogen werden
Wie oe24 nun berichtet, soll Hamza noch heute Abend (16. Januar) abgeschoben und zurück in die Türkei gebracht werden. Bereits um 19 Uhr soll er am Flughafen Schwecha in ein Flugzeug steigen. Der Anwalt des Festgenommenen, Gregor Klammer, kritisierte das Vorgehen und bemüht sich, seinen Klienten vor der Abschiebung zu bewahren.
Auch die Festnahme während der Hochzeit hat der Jurist als unrechtmäßig verurteilt. Laut Klammer hätte der 26-Jährige durch die Hochzeit sofort ein Aufenthaltsrecht erhalten. Doch die Polizei habe dies verhindern wollen. Der Bräutigam erhielt zehn Tage vor der geplanten Eheschließung einen negativen Asylbescheid vom Verwaltungsgerichtshof.
Braut verzweifelt nach Festnahme ihres Zukunftigen auf Standesamt
Die Braut, „Heute.at“ zufolge eine 40-jährige Deutsche, bestätigte gegenüber dem ORF, dass sie und ihr Partner sich schon seit längerem kannten und die Hochzeit schon lange geplant war. Sie zeigte sich nach eigener Aussage „verzweifelt“ über die dramatischen Ereignisse.
Laut Klammer war die Hochzeitszeremonie rechtmäßig und die Aktion der Fremdenpolizei unverhältnismäßig. Es könne nicht sein, dass eine Hochzeit gesprengt werde, um den rechtmäßigen Aufenthalt des Bräutigams zu verhindern.
Ein ähnlicher Fall, der sich bereits 2018 ereignete, wurde vom Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht als nicht rechtmäßig eingestuft. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl äußerte sich jedoch nicht zu Details des laufenden Verfahrens.
Anwalt will sich für Verbleib seines Mandanten in Österreich einsetzen
Klammer kündigte gegenüber dem ORF an, sich weiterhin für den Verbleib seines Mandanten in Österreich einzusetzen. Er argumentierte, dass es während des Verfahrens zu „Unregelmäßigkeiten“ gekommen sei. Gleichzeitig betonte das Bundesamt für Fremdenwesen, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Festnahme am Standesamt verbiete.
Die abschließende Entscheidung zur Zukunft des Bräutigams bleibt abzuwarten. Für das Brautpaar bleibt dieser Tag jedoch sicherlich ein unvergesslicher, wenngleich auch aus tragischen Gründen.
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