Millionen Deutsche erhalten jetzt wichtige Rentenpost: Für wen der Brief relevant ist
Viele Rentnerinnen und Rentner dürften bis Ende Februar 2025 Post von der Rentenversicherung erhalten. Der Brief ist wichtig für die Steuererklärung.
Frankfurt – Die Rente ist neben dem Bürgergeld eines der größten Streitthemen in Deutschland. Für viele ist die erhaltene Rente schlichtweg zu niedrig, um über die Runden zu kommen. Mit einer Steuererklärung können Sie Geld zurückbekommen – ein Brief ist dafür von Bedeutung.
Rentnerinnen und Rentner erhalten Briefe: Dieser ist relevant für die Steuererklärung
Bei dem Brief für Rentnerinnen und Rentner handelt es sich um eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung. „Das ist ein automatisiertes Verfahren zur Gewährleistung der bei allen Steuerpflichtigen gleichmäßigen, also der vollständigen und zutreffenden Besteuerung von Renten und anderen mit diesen im Zusammenhang stehenden Leistungen“, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern.
In der Rentenbezugsmitteilung werden verschiedene Angaben der Steuerpflichtigen übermittelt. Darunter sind Name, Tag der Geburt, die Staatsangehörigkeit, Identifikationsnummer, der Betrag der Rente oder andere Leistung sowie der Zeitpunkt des Leistungsbezugs. In der Regel erhalten Rentnerinnen und Rentner die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bis Ende Februar eines jeden Jahres. Im vergangenen Jahr gab es für viele einen Zuschlag auf die Rente.
Brief sollte dringend auf korrekte Beträge geprüft werden
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt, dass die Rentenbezugsmitteilung dringend auf die darin enthaltenen Daten überprüft werden sollte. „Es befinden sich darin alle steuerrechtlich relevanten Beträge für die Steuererklärung, wie die Rentenhöhe und die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Kalenderjahr.“ Die Daten werden zeitgleich automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Diese Daten erhalten Sie mit der Rentenbezugsmitteilung:
- Bruttoeinkommen des Jahres
- Gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils
- Steuerliche Behandlung der Rente
- Anleitung zur Eintragung der Werte in die Steuerformulare
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Liegen keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vor, müssen so keine weiteren Angaben gegenüber dem Finanzamt getätigt werden. Müssen hingegen weitere Angaben in der Steuererklärung gemacht werden, erhalten Sie im selben Brief Hinweise darauf, in welcher Zeile der Steuervordrucke die entsprechenden Werte einzutragen sind. Wurde die Rentenbezugsmitteilung bereits einmal erhalten, kommt diese automatisch jährlich an. Wer diese bislang nicht bekommen hat, kann sie online bei der DRV beantragen. (rd)