Rückruf bei Rewe, Edeka und Co. – Beliebtes Kühlregal-Produkt kann Durchfall auslösen

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Eine beliebte Süßspeise muss wegen Schimmelgefahr zurückgerufen werden. Der Hersteller warnt vor dem Verzehr – es drohen gesundheitliche Risiken.

München – Lebensmittelrückrufe zeigen immer wieder: Produktionsfehler können dazu führen, dass Produkte verunreinigt sind – mit potenziell gefährlichen Folgen für Verbraucher. So auch im aktuellen Fall.

Wie das Portal lebensmittelwarnung.de des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, ruft die Firma Sachsenmilch Leppersdorf GmbH ihr Produkt „Sachsenmilch Unser Grießdessert, Sorte Kirsche“ zurück. Grund für den Rückruf ist ein technischer Fehler, durch den es zum Schimmelbefall der Kirsch-Fruchtzubereitung kommen kann, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Verbraucher sollten vom Verzehr des Produkts mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27.06.2025 absehen.

Wegen Schimmelgefahr: Hersteller ruft eines seiner Produkte zurück.
Dieses Grießdessert ist vom Rückruf betroffen © Sachsenmilch Leppersdorf GmbH

Hersteller warnt vor Produkt aus dem Kühlregal – sieben Bundesländer von Rückruf betroffen

Das Grießdessert war in Supermärkten großer Ketten erhältlich, wie etwa Rewe, Edeka, Netto, Kaufland und Penny. Laut Rückruf wurden die Packungen zwischen 23. Mai und 4. Juni 2025 ausgeliefert. Nachfolgend alle wichtigen Daten im Überblick:

Hersteller/Inverkehrbringer Sachsenmilch Leppersdorf GmbH
Artikel Sachsenmilch Unser Grießdessert Sorte Kirsche
Verpackungseinheit 165 Gramm
Betroffenes MHD 27.06.2025
Chargenummer/Los-Kennzeichnung SNL 0112 17:33 1

Nach derzeitigem Stand (17. Juni) wurde das vom Rückruf betroffene Produkt in folgenden Bundesländern verkauft:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Gesundheitsgefahr durch Kühlregal-Produkt: Rückruf bei Rewe, Edeka und Co. gestartet

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen nach Angaben des Herstellers, gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Aktuell ist auch eine beliebte Zutat von einem bundesweiten Rückruf betroffen – Grund ist ein erhöhter Pestizidgehalt.

Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verbreiten sich Schimmelpilze über winzige Sporen und gelangen so auf Lebensmittel. Nicht alle sind gefährlich, doch einige Arten bilden in Lebensmitteln sogenannte Mykotoxine, die bei wiederholtem Verzehr das Erbgut schädigen und Krebs fördern können, informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Weitere mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen reichen von Erbrechen oder Durchfall bis hin zu Leber- und Nierenschäden.

Lebensmittel mit sichtbarem Schimmel sollten daher, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Hartkäse, grundsätzlich nicht mehr verzehrt, sondern entsorgt werden. Häufige Rückrufe können für Verbraucher beunruhigend sein. Vor wenigen Wochen erst musste ein Rückruf für eine beliebte Süßigkeit herausgegeben werden.

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