Kosten bis zu 3000 Euro: Neuere Diesel-Autos bestehen reihenweise TÜV-Prüfung nicht – teure Reparaturen nötig

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Die Grenzwerte für Diesel-Pkw werden immer schärfer. Selbst neuere Modelle können sie nicht immer einhalten. Für die Besitzer bedeutet das Mehrkosten.

München – Wohl auch, weil das beschlossene Verbrenner-Aus in der EU bis 2035 gar nicht endgültig scheint, setzen in Deutschland noch Millionen Autofahrer auf einen Diesel. Allerdings könnte es für einige Fahrzeugbesitzer beim nächsten TÜV-Besuch ein böses Erwachen geben. Offenbar bestehen selbst neuere Diesel die erste Hauptuntersuchung (HU) teils nicht. Meist ist ein bestimmtes Bauteil dafür verantwortlich. Der Austausch kann teuer werden.

ADAC warnt vor Problemen beim TÜV: Sogar neuere Diesel-Autos fallen bei erstem Abgastest durch

Ein Bericht des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) lässt aufhorchen. Der Verein habe zuletzt mehr als zwei Dutzend Beschwerden von Mitgliedern erhalten, deren Fahrzeuge bereits bei der ersten HU durchgefallen waren. Sie bestanden den Abgastest nicht, berichtete der ADAC Ende April. Alle betroffenen Pkw waren Diesel, teils mit noch geringer Laufleistung. Die meisten davon Ford-Modelle mit 1.5 und 2.0 Liter Ecoblue Motoren.

Abgastest bei einem Fahrzeug
Bei der Abgasuntersuchung scheitern selbst moderne Diesel-Pkw. © IMAGO/Zoonar.com/Cylonphoto

„Bei genauerer Untersuchung zeigt sich meist, dass der Partikelfilter seiner Aufgabe nicht mehr nachkommt“, heißt es. Für die Autobesitzer hieß das: entweder keine Plakette, oder Reparatur. Und die Kosten dafür sind nicht unerheblich. Der ADAC schätzte diese auf bis zu 3000 Euro, je nach erforderlichen Maßnahmen. Ford ist das Problem bekannt und der Autohersteller arbeitet bereits an einer Lösung.

Diesel-Besitzer bleiben auf hohen Reparaturkosten sitzen

Allerdings ist diese Lösung für diejenigen, die bereits bei der HU durchgefallen sind, wenig hilfreich. Sie müssen die Kosten selbst tragen. Betroffene können nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen, denn „Garantie-/Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller bestehen in der Regel nicht, wenn das Fahrzeug bei einem Alter von drei Jahren erstmals zur HU/AU kommt“, so der ADAC. Nur bis zu zwei Jahre nach dem Kauf könnten Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

Schadenersatz ist ebenfalls keine Option. Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Diesel-Fahrzeug die EU-Grenzwerte nicht einhält. Aber das ist bei den geprüften Autos nicht der Fall. Dies liegt an den unterschiedlichen Messverfahren, die angewendet werden. Seit Juli 2023 müssen Euro-6-Diesel in Deutschland ein verschärftes Messverfahren mit Partikelmessung durchlaufen. Eine Auswertung mehrerer Überwachungsorganisationen im Zeitraum 1. Juli bis 30. Oktober 2023 ergab: Viele moderne Autos überschreiten die maximale Partikelzahl von strengen 250.000 Partikel pro Kubikzentimeter Abgas. Gute Filter schaffen Werte um 10.000.

Lieferengpässe bei Partikelfiltern zwingen Diesel-Fahrer zum Warten

Für die Hersteller sind jedoch die Werte eines anderen Messverfahrens bindend, wenn es um Schadenersatzansprüche wie etwa beim Diesel-Skandal geht: die der Typengenehmigung. Bei dieser Prüfung wird die Gesamtpartikelanzahl pro Kilometer gemessen. Aber dieses Verfahren ist laut ADAC für Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra „für einzelne Fahrzeuge in puncto Kosten und Aufwand nicht leistbar“, weshalb Partikel pro Volumen gemessen werden.

Das bedeutet konkret: Wenn ein Diesel bei der HU/AU durchfällt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er auch die Grenzwerte im Rahmen der Typengenehmigung überschreitet. Den Verbrauchern bleibt daher nichts anderes übrig, als Reparaturen am Partikelfilter selbst zu bezahlen. Aber das kann dauern. Auto motor und sport berichtet von vielen Betroffenen, die aufgrund von Lieferengpässen lange auf einen neuen Filter warten müssen. (mt)

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