Befristeter Arbeitsvertrag – das müssen Arbeitnehmer dabei beachten

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Endlich ein neuer Job – doch der Arbeitsvertrag ist befristet. Was Arbeitnehmer über diese Anstellungsform wissen sollten.

Die Suche nach einem neuen Job ist nicht leicht – viele Stellenanzeigen werden gelesen, viele Bewerbungen geschrieben und Jobsuchende stellen sich bei einigen Unternehmen vor. Irgendwann passt es und es geht um den Arbeitsvertrag, dabei sollten Sie als Bewerber unbedingt fünf Punkte verhandeln. Es kann durchaus sein, dass die Position, die Sie erhalten können, befristet ausgeschrieben ist. Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick, was Sie bei befristeten Verträgen beachten müssen.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag mit einem Kugelschreiber darauf.
Was Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsvertrag beachten können. © Zoonar.com/Stockfotos-MG/Imago

Es gibt verschiedene Arten von befristeten Arbeitsverträgen. Wurde ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. In dem Zusammenhang kann man auch von einem „kalendermäßig befristetem Arbeitsvertrag“ sprechen, informiert die Kanzlei Hensche.

Dann gibt es noch die Zweckbefristung, beispielsweise wenn man eingestellt wurde, um eine Person zu vertreten. Die Kanzlei Hensche ordnet in dem Zusammenhang ein, dass das Arbeitsverhältnis nicht dadurch endet, dass der Kollege wieder bei der Arbeit erscheint, sondern die Beendigung muss Ihnen schriftlich angezeigt werden. Erst zwei Wochen, nachdem dies geschehen ist, endet das Arbeitsverhältnis.

Regeln bei der kalendermäßigen Befristung

Liegt kein Sachgrund vor, „ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur möglich, wenn der Mitarbeiter vorher noch nie bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt war“, informiert Aktiv-online.de. Ausnahmen gebe es nur wenige und diese unterliegen strengen Regeln.

Des Weiteren darf eine Befristung ohne Sachgrund maximal zwei Jahre dauern. Läuft ein Vertrag kürzer als ein Jahr, darf dieser höchstens dreimal verlängert werden, dabei darf die Maximallaufzeit von zwei Jahren allerdings nicht überschritten werden.

Ausnahmen bei der Länge der Befristung

Bei neu gegründeten Unternehmen (erste vier Jahre nach Gründung) sind Befristungen bis zu vier Jahre zulässig, so Daserste.de. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag mehrmals verlängert werden, ein Grund muss nicht angegeben werden.

Sind Arbeitnehmer bei Vertragsschluss 52 Jahre oder älter und bereits vier Monate arbeitslos, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen für bis zu fünf Jahre befristet sein.

Liegt ein jeweils ein Sachgrund vor, kann das befristete Arbeitsverhältnis beliebig oft verlängert werden. Der Arbeitgeber muss allerdings beweisen, dass ein sachlicher Grund weiterhin besteht, ordnet die Kanzlei Hasselbach ein.

Gründe können laut Daserste.de und Betriebsrat.de unter anderem sein:

  • Krankheits- oder Elternzeitvertretung
  • Vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften (beispielsweise aus saisonalen Gründen)
  • Vertrag auf Probe anstelle eines Arbeitsvertrags mit Probezeit
  • Erster Vertrag nach Ausbildung (sollte in der Regel nicht länger als ein Jahr sein)
  • Eigenart der Arbeitsleistung, de die Befristung rechtfertigt
  • Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen
  • Befristung ruht auf rechtlichen Vergleich

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Kann ein befristeter Vertrag vorher gekündigt werden?

Im Allgemeinen kann man einen befristeten Vertrag nicht vorzeitig (ordentlich) kündigen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Kündigungsoption vertraglich – im Arbeits- oder Tarifvertrag – vorgesehen ist, informiert die Kanzlei Hensche. Außerordentliche Kündigungen können unter Berücksichtigung der wichtigen Gründe vorgenommen werden.

Sie sind schwanger und einem befristeten Arbeitsverhältnis? Das sollten Sie beachten.

Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten des Arbeitgebers bei befristeter Beschäftigung:

Rechte des Arbeitnehmers: Ist man befristet angestellt, so darf man nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Arbeitnehmer, der unbefristet beschäftigt ist. Es sei denn, es liegen sachliche Gründe für eine ungleiche Behandlung vor, informiert Betriebsrat.de. Arbeitnehmer dürfen wegen der Inanspruchnahme von Rechten, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz stehen, nicht benachteiligt werden.

Pflichten des Arbeitgebers: Gibt es eine entsprechend unbefristete Stelle, die zu besetzen ist, so muss der Arbeitgeber den befristeten Arbeitnehmer darüber informieren. Das kann an „zugänglicher Stelle“ im Unternehmen erfolgen. Ebenso muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Entwicklung teilnehmen, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünsche anderer Arbeitnehmer dagegen, so Betriebsrat.de.

Was, wenn befristete Arbeitsverhältnisse fortgesetzt werden?

Wird das befristete Arbeitsverhältnis fortgesetzt, obwohl es aufgrund des zeitlichen Ablaufs eigentlich beendet ist, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer darüber gesprochen haben, so kann sich das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängern. „Wird das Ar­beits­verhält­nis nach Ab­lauf der Zeit, für die es ein­ge­gan­gen ist, oder nach Zweck­er­rei­chung mit Wis­sen des Ar­beit­ge­bers fort­ge­setzt, so gilt es als auf un­be­stimm­te Zeit verlängert, wenn der Ar­beit­ge­ber nicht un­verzüglich wi­der­spricht oder dem Ar­beit­neh­mer die Zweck­er­rei­chung nicht un­verzüglich mit­teilt“, informiert das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor, sollten Sie spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrags ein Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Darin können Sie dann über die Zukunft sprechen. Sollten es für Sie in dem Unternehmen nicht weitergehen, können Sie sich eine neue Tätigkeit suchen oder sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

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