Urkundenfälschung: Rentner muss wegen Oldtimer-Bus vors Gericht

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Zum Verhängnis geworden ist es einem 77-Jährigen aus dem Landkreis, dass er die Stempelplakette seines abgemeldeten Oldtimerbusses wieder angebracht hat (Symbolbild). © Karina Hessland/Imago

Ein 77-Jähriger muss sich wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Er hatte die Stempelplakette seines abgemeldeten Busses wieder angebracht.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Zum Verhängnis geworden ist es einem 77-Jährigen, dass er die Stempelplakette seines abgemeldeten Oldtimerbusses wieder angebracht hat. Wegen Urkundenfälschung musste er sich vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verantworten. Zudem wurde ihm der vorsätzliche Gebrauch eines Fahrzeugs ohne bestehende Haftpflichtversicherung vorgeworfen – das jedoch ließ sich nicht nachweisen. Richterin Karin Beuting verurteilte den Rentner, der im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen wohnt, zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu 20 Euro).

Rentner aus Bad Tölz-Wolfratshausen vor Gericht: Abgelaufenes Siegel aufs Kennzeichen geklebt

Der Angeklagte hatte erst gezögert, dann aber eingeräumt, dass er die Plakette am VW-Bus im Juli 2023 wieder angebracht hatte. „Weil er so lange rumgestanden ist“, merkte er an. Es sollte den Anschein erwecken, dass das Kennzeichen ordnungsgemäß zugelassen und das Fahrzeug versichert sei. Darüber hinaus gab der Beschuldigte an, dass der Bus gar nicht ihm, sondern seiner Freundin gehöre. Nach der Abmeldung bei der Zulassungsstelle im Dezember 2022 ist das antiquierte Vehikel am Gelände des Rentners in seinem Wohnort im Nachbar-Landkreis platziert worden.

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Das Fahrzeug wurde anschließend bei einer Autolackiererei in einem Betrieb im nördlichen Landkreis Garmisch-Partenkirchen abgestellt. „Da wollte ich Ausbesserungsarbeiten machen lassen“, erklärte der 77-Jährige. Der Vorwurf: Der Beschuldigte soll den abgemeldeten Oldtimer-Bus zur Lackiererei gefahren haben. Das bestritt er vehement. Der VW-Bus sei mit einem Lkw-Hänger dorthin gebracht worden, betonte er. „Das Fahrzeug befand sich nicht im Straßenverkehr“, bekräftigte Verteidiger Arnulf Kowalski.

Angeklagter hatte Einspruch eingelegt

Gegen den Strafbefehl über 2100 Euro (70 Tagessätze zu 30 Euro) für beide Taten hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Im Laufe des Verfahrens wurde der Vorwurf auf die Urkundenfälschung beschränkt. Kowalski schlug deshalb vor, die Geldstrafe auf 600 Euro zu verringern. Die Richterin spielte da nicht ganz mit, hob das Maß noch etwas an. Immerhin habe der Beschuldigte die Stempelplakette angeklebt, um den Schein der Pflichtversicherung zu erwecken. „Nur die Kfz-Zulassungsbehörde darf das“, stellte Beuting klar. Das Urteil ist rechtskräftig. (Alexander Kraus)

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