Sind neun Wohnungen in altem Bauernhaus zu viel fürs Dorf? Kontroverse Debatte in Langenbach

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Freising
  4. Langenbach

Kommentare

Auf einem alten Bauernhof in Kleinviecht (blau eingekreist) soll der Bestand so umgebaut werden, dass aus einer Wohneinheit künftig neun werden. Obwohl geltendes Baurecht gegen die Dimensionen des Vorhaben spricht, wurde der Vorbescheidsantrag der Bauwerber nun vom Langenbacher Gemeinderat abgesegnet. © Bayerische Vermessungsverwaltung / Gemeinde Langenbach

Ein altes Bauernhaus in Kleinviecht soll in neun Wohnungen umgebaut werden: Der Plan löste im Gemeinderat Langenbach jetzt eine kontroverse Grundsatzdebatte aus.

Langenbach – Die Immobilie, die Langenbachs Gemeinderäte jüngst beschäftigte, war vielen noch gut in Erinnerung: Bereits Ende 2020 hatte das Gremium einen Vorbescheidsantrag auf dem Tisch liegen, wonach ein altes Bauernhaus im Ortsteil Kleinviecht zum Arbeiterwohnheim mit 15 Betten umgebaut werden sollte.

Der Plan wurde jedoch einstimmig abgelehnt: Neben rechtlichen Bedenken des Landratsamts bezüglich der Nutzungsänderung gab es auch im Langenbacher Gremium Bauchschmerzen. „Das passt nicht ins Dorf“, meinten einige Räte. „Zum Wohnen wäre das besser für eine Familie“, war auch Bürgermeisterin Susanne Hoyer überzeugt.

Die Zahl Neun ist ein Problem

Am Dienstag nun läutete die Ortschefin eine neue Runde ein. Abermals lag für das Anwesen ein Vorbescheidsantrag vor: diesmal für neun Wohneinheiten zwischen 38 und 132 Quadratmeter. „Jetzt ist es so, wie wir das gerne hätten“, sagte Hoyer. Ein großes Aber gebe es dennoch: „Die Zahl Neun ist das Problem.“ Kleinviecht werde vom Landratsamt nach wie vor als Außenbereich eingestuft, ein derartiges Bauvorhaben brauche also eine Privilegierung. Hoyer: „Die hat man tatsächlich bis zum Einbau von fünf Wohneinheiten.“ Gemäß einer Novelle im Baugesetzbuch seien sogar sechs Wohnungen zulässig. „Das sind dann aber immer noch drei zu viel. Den Ball wird uns das Landratsamt also zurückspielen.“

Christine Stein (CSU), die schon einst der Arbeiterunterkunft „mit etwas weniger Betten“ zugestimmt hätte, blieb auch diesmal bei ihrer Grundhaltung: Das Gebäude würde wohl verfallen, wenn sich da nicht jemand „so ein Mords-Bauprojekt traut“. Sie habe alle Achtung vor dem Bauwerber, noch dazu herrsche Wohnungsnot, und der Gebäudekomplex bleibe ja von außen gleich.

Rudolf Götz (FWO) stimmte in diesen Tenor ein, für ihn ist „Flächensparen nämlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, die Nachnutzung eines Bestands also sinnvoll und die Örtlichkeit gut angeschlossen. Auch Elmar Ziegler (CSU) erklärte, er werde zustimmen, „weil ich ein politisches Zeichen setzen will in Richtung Landratsamt“.

Gleichbehandlung gefordert - aber auf unterschiedliche Weise

„Das Amt kann aber nichts dafür“, stellte Susanne Hoyer klar, schließlich gehe es um geltendes Baurecht. „Das haben wir nicht auszulegen oder neu zu erfinden.“ Für sie stellte sich einzig die Frage, „ob man das Vorhaben noch mal reduzieren kann auf sechs Wohnungen“. Dann sei es kein Problem und „ein reiner Durchlaufposten“. Den Einwand von Martin Huber (UWL), das Vorhaben im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips mit Rückenwind zu begleiten, „weil wir das bei solchen Vorhaben im Außenbereich immer versucht haben“, ließ Hoyer nicht gelten. „Gleichbehandlung heißt ja: Wir haben Vorschriften, und die sind für alle gleich.“

„Ich verstehe, dass der Besitzer maximalen Profit rausschlagen will“, sagte Verena Juranowitsch (Grüne). „Aber das ist doch nicht im Interesse der Gemeinde.“ Man wolle Wohnraum für Paare und Familien – „nicht eine Schlafstadt werden mit lauter Ein-Zimmer-Wohnungen“. Kleinviecht sei nicht Garching, sondern viel kleingliedriger. „Das ist eine Belastung für die Nachbarschaft.“ Sie könne sich nicht vorstellen, dass das Vorhaben sterbe, wenn man nur vier oder fünf Wohnungen errichte.

Am Ende überwog im Gremium doch die Zustimmung für den Vorbescheidsantrag – bei immerhin fünf Gegenstimmen.

Auch interessant

Kommentare