„Sind an einem Punkt, wo man sie nur noch einsperren kann“: Junge Schwestern begehen brutale Gewalttat

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. Bad Tölz

Kommentare

Das Amtsgericht behandelte in einer nicht öffentlichen Sitzung einen brutalen Gewaltdelikt. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Das Amtsgericht verhandelte über eine brutale Gewalttat. Eine 15-Jährige von zwei Schwestern zusammengeschlagen. Das Motiv war offensichtlich Eifersucht.

Bad Tölz – Brutale körperliche Auseinandersetzungen unter Jugendlichen nehmen immer mehr zu – längst auch im Landkreis. Am 27. April dieses Jahres wurde eine Schülerin aus Bad Tölz Opfer einer solchen nicht nachvollziehbaren Gewalttat. Zwei Schwestern aus Pöcking (Landkreis Starnberg), 15 und 16 Jahre jung, wurden nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen in nichtöffentlicher Sitzung zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt. Ein 17-jähriger Tölzer wurde der Beihilfe zu den Straftaten schuldig gesprochen. Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde in seinem Fall jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Gericht ist Auslöser der brutalen Tat

Auslöser der Tat war offenbar ein Gerücht: Das Opfer soll ein Verhältnis mit dem 17-jährigen Mitangeklagten gehabt haben. Dies sorgte für Eifersucht bei der jüngeren der zwei Schwestern, die zur Tatzeit mit dem jungen Mann liiert war. An jenem Sonntagnachmittag lockte das Trio die minderjährige Schülerin zunächst in die Marktstraße in Bad Tölz. Von dort schafften sie das Mädchen unter Drohungen in den Rehgraben, „um sich ungesehen mit Faustschlägen und Fußtritten zu rächen“, wie es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts heißt. „Das war ein Gewaltexzess, von dem sich die Schwestern auch durch die Anwesenheit einer Zeugin nicht haben abhalten lassen“, erklärte Richterin Friederike Kirschstein-Freund. Eine jüngere Freundin des Opfers hatte die Prügelei mit ansehen müssen. Erst als eine ältere Dame dazukam, ließen die Schlägerinnen von ihrem Opfer ab und liefen davon. Die Geschädigte konnte sich bei einem nahe gelegenen Anwesen in Sicherheit bringen. Von dort wurde ein Rettungswagen verständigt, der die Schülerin, die sich Schürfwunden und Prellungen im Gesicht zugezogen hatte, ins Krankenhaus brachte.

Angeklagten schon mit Gewalttaten in Erscheinung getreten

Alle drei Angeklagten werden laut Mitteilung des Gerichts „einer Gruppierung von Jugendlichen zugerechnet, die seit einigen Monaten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und darüber hinaus mit Gewaltstraftaten gegenüber Jugendlichen in Erscheinung treten“. Während der junge Mann, der sich an der körperlichen Misshandlung des Opfers nicht beteiligt hatte, bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, brachte die ältere Schwester bereits eine Jugendstrafe mit, zu der sie – ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung nach ähnlichem Muster – vom Amtsgericht Starnberg verurteilt worden war. Auch da soll die jüngere Schwester beteiligt gewesen sein. Weil sie zum damaligen Tatzeitpunkt noch strafunmündig war, musste sie sich jedoch nicht vor Gericht verantworten.

Das war nun anders. Das Schöffengericht verurteilte die jüngere Täterin zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ihre ältere Schwester erhielt unter Einbeziehung des Starnberger Urteils ein Jahr und sechs Monate. Beide Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. „Wir können nichts mehr für sie tun“, gab Richterin Friederike Kirschstein-Freund in ihrer Urteilsbegründung zu verstehen, dass alle erzieherischen Maßnahmen bei den beiden ausgeschöpft waren. „Wir sind jetzt an einem Punkt, wo man sie nur noch einsperren kann.“ Dies kann der mitangeklagte 17-Jährige noch vermeiden, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren strafrechtlich nichts zuschulden kommen lässt. So lange räumt ihm das Gericht ein, sich zu bewähren. Er hat inzwischen eine Ausbildung begonnen und muss als Auflage 900 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Auf die Schwestern wartet laut Auskunft des Gerichts bereits die nächste Verhandlung am Amtsgericht München.