Eine recht nebulöse Angelegenheit: Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet mit Freispruch
Ein in Lenggries lebender Ukrainer musste sich vor Gericht verantworten. Die Polizei erkannte seinen polnischen Führerschein nicht an.
Lenggries/Wolfratshausen – Zweimal geriet ein vermeintlich in Lenggries lebender Ukrainer (56) auf der Bundesstraße 307 in eine Polizeikontrolle. Beide Male wurde ein Verfahren eingeleitet, weil die Beamten den polnischen Führerschein, den der Mann vorzeigte, nicht akzeptierten.
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis: Kfz-Mechaniker vor Gericht
Nun musste sich der Kfz-Mechaniker wegen fahrlässigen sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er wurde in beiden Punkten freigesprochen, die Kosten trägt die Staatskasse. „Es ist recht nebulös, und es gibt einige Ungereimtheiten“, räumte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung ein. Für eine Verurteilung reichten die Ergebnisse der „umfangreichen Nachermittlungen“, die offenbar zuvor von Seiten der Staatsanwaltschaft angeordnet worden waren, allerdings nicht aus.
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Vor mehr als zwei Jahren, am 19. Oktober 2022 gegen 14 Uhr, war der Mann das erste Mal am Sylvenstein-Staudamm kontrolliert worden. Seinen ehemaligen ukrainischen Führerschein hatte er in einen polnischen Führerschein umschreiben lassen. Damit hätte er nach Auffassung der Polizei in Deutschland jedoch nicht fahren dürfen. Fünf Monate später fuhr der Angeklagte mit einem Mercedes-Transporter an selber Stelle erneut in die Kontrolle.
Führerschein wurde 2009 als verloren gemeldet – Gericht spricht Angeklagten frei
Weil der Mann als Wohnsitz Lenggries angab, wurde das nächste Verfahren eingeleitet. Zur Erklärung: Menschen aus sogenannten Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur EU oder zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR gehören, wie die Ukraine, müssen ihre ausländische Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umtauschen. Der ausländische Führerschein wird danach in Deutschland nicht mehr anerkannt.
Tatsächlich, so behauptete er nun vor Gericht, gehöre das Haus in Lenggries zu seinem Firmenkomplex, diene aber einzig für Mitarbeiterwohnungen. Sein Hauptwohnsitz sei jedoch auch zurzeit der Kontrollen schon in Österreich gewesen, erklärte der Mann aus Achenkirch. Das Gegenteil konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Und mit Wohnsitz in Österreich darf er auch mit dem polnischen Führerschein auf deutschen Straßen fahren. Warum er den bei der Kontrolle vorgezeigten Führerschein 2009 als verloren gemeldet hatte und er erst im Dezember 2023 einen neuen polnischen Führerschein ausgestellt bekommen hatte, blieb ungeklärt. Auf Antrag der Staatsanwältin wurde der Mann freigesprochen. (rst)