So vermeiden Sie Verzugszinsen bei der Steuererklärung
Ist die Abgabe zu spät oder dauert die Bearbeitungszeit lange, kann das Finanzamt Nachzahlungszinsen verhängen.
Wer die Steuererklärung abgeben muss und diese alleine erstellt, hat noch bis zum 2. September 2024 dafür Zeit – höchste Zeit also, einmal zu schauen, was Sie ohne Belege geltend machen können. Sie wissen, dass Sie eher knapp dran sind, sollten Sie prüfen, „ob Sie mit einer Erstattung oder Nachzahlung rechnen müssen“, informiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Denn grundsätzlich könne das Finanzamt bei Nachzahlungen Zinsen verlangen. Dies sei nicht nur bei verspäteter Abgabe so, sondern auch dann, „wenn die Behörde selbst lange bei der Bearbeitung braucht“, so die dpa.
Wann werden Verzugszinsen fällig?

Nicht nur, wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgegeben haben, sondern auch, wenn zu viel Zeit vergeht, bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids vergeht, können Zinsen anfallen. Sowohl für Nachzahlungszinsen als auch für Erstattungszinsen fallen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres Zinsen an, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. „Schulden Sie dem Finanzamt Geld, wird nach Ablauf der 15 Monate ein Zins von 0,15 pro Monat fällig – also insgesamt 1,8 Prozent pro Jahr“, so der Lohnsteuerhilfeverein. Die Erstattungszinsen fallen in gleicher Höhe an.
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Wie Sie Stress mit dem Finanzamt vermeiden können.
Daher fordert das Finanzamt Nachzahlungszinsen
Bei einer geringen Steuerzahlung geht das Finanzamt davon aus, dass das Geld im Verzinsungszeitraum zinsbringend angelegt werden konnte, informiert das Portal Finanztip.de. Dies wäre bis zu dem Zeitpunkt, in dem man den belastenden Steuerbescheid erhält, möglich. Dies setzt voraus, dass man bis zur Festsetzung der Steuer das zurückbehaltene Geld nutzen kann, es könnten also potenziell Gewinne erzielt werden. Der Steuerzins dient als Entschädigung, so Finanztip.de.
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Wie lassen sich diese Zinsen vermeiden?
Der Zeitpunkt ist entscheidend, weiß Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Daher kann es sinnvoll sein, die Steuernachzahlung bis zum Verzinsungsbeginn an das Finanzamt zu überweisen. Dabei sollten Sie Ihre Steuernummer nennen und den Verwendungszweck eindeutig benennen, etwa „Einkommenssteuer 2022“. Spätestens mit der Einreichung der Steuererklärung sollten Sie dem Finanzamt mitteilen, „dass sie ihre prognostizierte Nachzahlung vorab freiwillig leisten möchten“, so die dpa. Nimmt das Finanzamt die freiwillige Zahlung an, muss auf Nachzahlungszinsen verzichtet werden.
Für den Veranlagungszeitraum 2022 beginnt der Zinslauf am 1. September 2024. Für die Veranlagungszeit 2023 beginnt dieser am 1. Juli 2025.