E-Autos parken ab April kostenlos: Kommunen üben Kritik
E-Autofahrer dürfen ab April bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Kommunen im Landkreis finden die Klimaschutz-Intention des Freistaats grundsätzlich gut, gleichwohl äußern sie Kritik.
Landkreis - Wer ein E am Ende seines Kfz-Kennzeichens stehen hat, darf ab 1. April auf allen öffentlichen Parkplätzen Bayerns bis zu drei Stunden kostenlos parken. Der Beschluss des Ministerrats auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kommt im Landkreis nur teilweise gut an. „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen“, betonte der Minister im Dezember. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm.“
Fast allergisch reagiert Herrschings Bürgermeister Christian Schiller, dem die Maßnahme überhaupt nicht einleuchtet. „Dann soll der Staat halt ein neues Subventionsprogramm auflegen.“ Schiller erinnert daran, dass die bundesweite Förderung beim Kauf von E-Fahrzeugen, der sogenannte Umweltbonus, Ende 2023 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde. Hinzufügen muss man, dass die Ampel-Regierung vor ihrem Aus Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen geplant hatte. Im aktuellen Wahlkampf ist das Thema präsent, die Vorschläge reichen von staatlichen Zuschüssen zum Ladeguthaben bis zur erneuten Kaufförderung.
Dann soll der Staat halt ein neues Subventionsprogramm auflegen.
Im Vorstoß des Freistaats sieht Schiller eine Bevormundung. Die Idee sei grundsätzlich schon in Ordnung, wenn auch etwas halbgar aus der Sicht des Herrschinger Bürgermeisters. Und wieder werde ein Thema auf die Kommunen abgewälzt. „Das ist typisch“, schimpft Schiller. Er vermutet zudem, dass es Probleme bei der Umsetzung geben könnte. Bei der letzten Erhöhung der Parkgebühren vor zwei Jahren habe die Gemeinde Monate lang darauf warten müssen, dass ein Techniker die Automaten umrüstet. Und auch die Park-Apps, mit denen die Gebühren bezahlt werden können, müssten umprogrammiert werden, sagt Schiller.
Laut Innenminister Herrmann sind ein kostenloses dreistündiges Ticket am Automat oder ein Zusatzfeld in der App aber nur Optionen für die Kommunen. Es reiche auch für die Gebührenbefreiung, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen, sagte er bei der Ankündigung im Dezember.
Aus Tutzing kommt eine etwas gemäßigtere Reaktion: „Wir unterstützen die Ziele, die mit diesem Ansatz verfolgt werden: den Klimaschutz zu verbessern und die Elektromobilität zu fördern“, schreibt Jan-Philipp Grande, Referent von Bürgermeister Ludwig Horn. Nach derzeitigem Stand sei der Ansatz außerdem bürokratiearm „und sollte für uns nicht mit neuen Aufgaben verbunden sein“.
Tutzing kritisiert „Eingriff in die kommunalen Finanzen“
Grande betont aber: „Was wir neben dem diesem spezifischen Entfall von Einnahmen allerdings etwas kritisch sehen, ist der grundsätzliche Eingriff in die kommunalen Finanzen und die damit verbunden Frage nach dem zeitlichen Rahmen dieser Verordnung.“ Den Tutzingern geht es bei dieser Formulierung darum, „ab welchem Punkt dieser Impuls zur Beschaffung von Elektroautos ,erfolgreich‘ und damit obsolet ist und die Verordnung wieder außer Kraft tritt“.
Im Starnberger Rathaus kann man die Höhe der wegfallenden Einnahmen noch nicht einschätzen – dies sei erst nach ein paar Monaten mit der neuen Regelung möglich, sagt Sprecherin Gizem Keser-Radtke nach Rücksprache mit Bürgermeister Patrick Janik. Bei der Umsetzung sieht die Stadt keine Probleme, da keine Änderung der Beschilderung erforderlich sei. Als Kritikpunkt nennt Keser-Radtke „das Unterlaufen der Steuerungswirkung der geltenden Parkzeitbegrenzung und Parkgebühren, denn grundsätzlich belegt ein E-Auto genauso den öffentlichen Raum wie ein Verbrenner“.
Die Regelung gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Wohlgemerkt nur auf öffentlichen Flächen. Privatparkplätze, oft Parkgaragen oder -häuser, fallen raus. Bei Zweifeln soll sich der Autofahrer laut Herrmann den Aushang am Parkautomat anschauen. Der Innenminister wies auch darauf hin, dass die zulässige Höchstparkdauer beachtet werden muss. Denn nicht überall darf man drei Stunden lang parken.