Sonst leiden die Kinder - Rechtsexpertin warnt vor diesen Eltern-Fehlern bei einer Scheidung

Oft zahlt der Umgangsberechtigte Kindesunterhalt und leistet somit seinen Anteil daran, dass Kleidung gekauft werden kann. Menschlich betrachtet ist es nicht nachvollziehbar, wenn derartige Nebenkriegsschauplätze eröffnet werden. Den einzig und allein darunter leiden wird das Kind. Und dass kann ja nicht im Interesse der Eltern sein.

Wie sollte man reagieren, wenn der andere Elternteil ständig zu spät kommt, um das Kind abzuholen?

Kontinuität und Verbindlichkeit sollte vorhanden sein, wenn es um die Umgangskontakte mit den gemeinsamen Kindern geht. Dies ist aber leider keine Selbstverständlichkeit. Teilweise kommen umgangsberechtigte Elternteile mehrere Stunden zu spät zu einem Kontakt. Manchmal kommen sie sogar gar nicht und haben die Kontakte nicht einmal abgesagt. Dies ist aber kein Grund, dem umgangsberechtigten Elternteil das Umgangsrecht zu entziehen. Aber was tun bei Unpünktlichkeit?

Suchen Sie das Gespräch und bitten Sie darum, dass in Zukunft massive Verspätungen unterbleiben sollen. Hilft dies nicht, dann wenden Sie sich an das Jugendamt. Von dort aus kann ebenfalls versucht werden, das Problem zu lösen. Möglicherweise sind die Uhrzeiten unpassend gewählt, sodass sich diese nicht pünktlich einhalten lassen. Aber auch darüber kann man sprechen.

Wichtig ist, dass die Verspätungen festgehalten werden. Schreiben Sie dazu eine SMS oder Whats App und teilen Sie mit, dass sie nun lange genug gewartet haben. Dadurch besteht in einem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, die Verspätungen nachzuweisen. Wenn der Umgangsberechtigte allerdings nur 15 Minuten zu spät kommt, ist es wenig zielführend, dies zu beanstanden. Hier sollte man nachsichtig sein und an das Kind denken. Es ist nicht schön für ein Kind, eine Diskussion über eine 15-minütige Verspätung mitzuerleben, während es sich eigentlich auf den Umgangskontakt freut.

Welche Rolle spielt das Familiengericht und die Elternberatung bei der Regelung des Umgangsrechts?

Wenn Umgangskontakte immer wieder vereitelt werden oder sich die Elternteile über Umgangszeiten streiten, ist die erste Anlaufstelle immer das Jugendamt. Wenn Eltern nicht beim Jugendamt vorstellig wurden, bevor sie das Familiengericht involvieren, lehnen die meisten Familiengerichte den Umgangsantrag ab. Dies bedeutet, dass das Jugendamt zunächst versucht, mit den Elternteilen zu sprechen um mit ihnen eine Lösung herbeizuführen. In der Praxis ist es jedoch meist so, dass diese Versuche scheitern.

Dann wird ein Antrag auf Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht gestellt. Dieses bestellt dann in der Regel einen Verfahrensbeistand. Dies ist der „ Anwalt des Kindes“, er dient als Sprachrohr für den kindlichen Willen. Im Rahmen einer familienrechtlichen Verhandlung wird dann erörtert, wo die Probleme liegen und welche Umgangsregelung dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Dabei wird es nicht gern gesehen, wenn Elternteile sich wechselseitig schlecht machen. Häufig bilden sich Familienrichter auch in dem Bereich Mediation weiter.

Dies wird dann auch spürbar, da sie mit Empathie versuchen, die Beteiligten emotional abzuholen. Die Erfahrung zeigt, dass für viele Betroffene ein gerichtliches Grundgerüst ausreicht. In schwierigen Fällen müssen jedoch einzelne Umgangstage, mit Ort und Uhrzeit konkret festgelegt werden, da es ansonsten immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Leider verlieren sich viele Elternteile in endlosen Kämpfen. Dabei gibt es am Ende keine Gewinner.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

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Sandra Günther

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