Bayern prüft Gesetzesänderung: Antisemitismus in öffentlichen Einrichtungen bekämpfen

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Innenminister Joachim Herrmann will mit der Gesetzesänderung ein starkes politisches Signal setzen. (Archivbild) © Sandra Hefft

Bayern prüft Gesetzesänderungen: Ministerrat will NS-Verherrlichung sowie antisemitische Inhalte in kommunalen Einrichtungen ausschließen. Zudem werden Ordnungsgelder gegen Störer in Gremien eingeführt.

Landkreis – Öffentliche Einrichtungen in Bayern sollen künftig konsequenter vor Veranstaltungen mit antisemitischem oder nationalsozialistischem Hintergrund geschützt werden. Am Montag (22. September) hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalgesetze auf den Weg gebracht.

Bayern verschärft Gesetze: Antisemitismus in öffentlichen Einrichtungen bekämpfen

Wie das Innenministerium mitteilt, sollen damit Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, ebenso wie solche mit zu erwartenden antisemitischen Inhalten, grundsätzlich in kommunalen Einrichtungen ausgeschlossen werden.

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begründet diese Gesetzesinitiative mit der besonderen historischen Verantwortung gegenüber jüdischem Leben im Freistaat. Angesichts der Verbrechen an Juden in der NS-Zeit und der aktuellen Bedrohungslage für jüdische Bürger in Bayern sei es, laut Herrmann, geboten, entsprechende Regelungen in Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung zu verankern.

NS-Verherrlichung und Antisemitismus ausschließen

„Es kann nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden. Das wollen wir mit der Gesetzesänderung ausschließen und zugleich ein starkes rechtspolitisches Signal setzen“, erklärte der Minister.

Neben der Präzisierung der Nutzung kommunaler Einrichtungen sieht der Gesetzentwurf eine weitere wesentliche Änderung vor: Kommunen sollen künftig ermächtigt werden, bei erheblichen Störungen in ihren Gremien Ordnungsmaßnahmen zu verschärfen.

Bis zu 1.000 Euro Ordnungsfeld für Störer in Gremien

Konkret sollen Gemeinderäte, Kreis- oder Bezirkstagsmitglieder, die Sitzungen erheblich stören, mit Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu 500 Euro belegt werden können; im Wiederholungsfall seien sogar bis zu 1.000 Euro möglich. Diese neue Ermächtigung soll laut Herrmann eine Lücke zwischen den bislang möglichen, aber „oft als nicht ausreichend effektiv empfundenen Maßnahmen“ und dem Ausschluss aus Sitzungen schließen.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Staatsregierung sowohl den Schutz jüdischen Lebens zu stärken als auch die Arbeitsfähigkeit kommunaler Gremien sicherzustellen.

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