Neuer Campingplatz und Arzbacher Hof? Gemeidne holt Landratsamt ins Boot
Erneut gab es im Wackersberger Gemeinderat eine Diskussion um die Frage, ob der Arzbacher Campingplatz von neuen Betreibern bewirtschaftet werden darf. Nun wird das Landratsamt mit ins Boot geholt.
Arzbach – Erneut waren die Bestrebungen der Grundeigentümer des Arzbacher Campingplatzes, einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, Thema im Wackersberger Gemeinderat. Konkret ging es in der jüngsten Sitzung um einen Antrag auf Aufstellungsbeschluss. Wie berichtet wird wahrscheinlich der noch bestehende Pachtvertrag mit der Wirtsfamilie vom Arzbacher Hof (sie betreibt seit vielen Jahrzehnten den Campingplatz) nicht weiter verlängert. Die Grundeigentümer würden für das Gebiet – etwas nach hinten versetzt – nun gerne einen Bebauungsplan auf den Weg bringen, um dort in Zukunft selbst einen Campingplatz betreiben zu können. Dieses Thema sorgte bereits in den vergangenen Ratssitzungen für Zündstoff. Es gab einige emotionale Debatten zwischen den Noch-Pächtern, der Familie Linke, den Eigentümern sowie Anwohnern.
Diskussion über Bebauungsplan der Grundeigentümer
Nun erklärte Bürgermeister Jan Göhzold, dass die Eigentümer für den Bebauungsplan einen Geltungsbereich auf dem Grund für den Campingplatz vorgeschlagen haben. Dieser sei aus Lärmschutzgründen mittlerweile ein Stück weiter von der Grenze zum „Arzbacher Hof“ entfernt. Der Geltungsbereich, so das Anliegen der Antragsteller, soll als Sondergebiet Campingplatz festgesetzt werden, was es bis dato offiziell noch nicht ist. „Das soll nun rechtlich gesichert werden“, so Göhzold. Er betonte: „Nach wir vor ist das Immissionsschutz-Thema halt groß.“ Bisher waren die Wirtschaft und der Campingplatz ein Betrieb.
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Gemeinderätin Barbara Camelly zeigte sich sehr kritisch. „Ich sehe für die Gemeinde dadurch keinen Mehr-Nutzen.“ Hier konterte der Zweite Bürgermeister Marin Fischer: „Der Campingplatz bringt uns schon was. Und wir können einfach nicht sagen, nur weil es nicht mehr die Betreiber vom ,Arzbacher Hof‘ sind, darf es kein anderer machen.“ Fischer plädierte auf „gleiches Recht für alle.“ Martin März meinte: „Klar ist, so wie es jetzt ist, funktioniert es mit zwei unterschiedlichen Betreibern nicht mehr. Es gibt dann keine Sanitärgebäude mehr, keine Rezeption, man braucht eine andere verkehrstechnische Erschließung und hat das Lärmproblem.“
„Gleiches Recht für alle“
Barbara Gahr, Tochter der Grundstückseigentümer, die ebenfalls in der Sitzung waren, bekam von Göhzold das Wort erteilt: „Wir sind mit unserem Plan nun eh schon ein Stück weiter weg gerückt vom Arzbacher Hof“, sagte sie. „Außerdem würden wir die Sanitärgebäude, ein kleines Betriebsgebäude und Parkplätze alle an die Seite zur Wirtschaft hinbauen, um aktiv noch mehr für den Lärmschutz beitragen zu können.“ Auch sie betonte: „Das Argument, wenn die einen es nicht machen, soll es keiner machen, fände ich wirklich sehr schade.“
Nikolaus Braun machte den Vorschlag, den vorgeschlagenen Geltungsbereich und das Anliegen erst mit dem Landratsamt zu besprechen. „Wir sollten uns als Gemeinde mit dem Landratsamt zusammensetzen und die Frage klären, was dort umgesetzt werden kann und wo in dem Areal ein gesicherter Geltungsbereich wäre, damit es keine Probleme mit dem bestehenden Betrieb gibt.“ Die Dritte Bürgermeistern Maria Wolf war sofort für diesen Plan. „Wir sollten das machen und den Punkt noch einmal verschieben.“ Einstimmig beschlossen die Räte dieses Vorgehen.