Der damals 22 Jahre alte Angeklagte war am Landgericht Traunstein wegen des Mordes an der Medizinstudenten aus Aschau im Chiemgau zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
Die Begründung damals: Ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler. Diese hatte Anfang Januar 2024 eine Mail an den Staatsanwalt des Verfahrens geschrieben und gesagt, dass sie davon ausgehe, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde.
Die damals 23-jährige Hanna Wörndl wurde im Oktober 2022 auf dem Heimweg von einem Diskobesuch in Aschau bewusstlos geschlagen und in einen Bach geworfen.