Landratsamt weist Vorwürfe zurück
Der Vorsitzende der Bund-Naturschutz-Kreisgruppe Starnberg, Günter Schorn, hat nach dem Öl-Unfall am Wörthsee harsche Kritik geübt. Das Landratsamt weist die Vorwürfe zurück.
Wörthsee - In einem offenen Brief hat Günter Schorn, Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz Starnberg, das Verhalten der Behörden bezüglich des Ölunfalls am 23. Juli am Badeplatz Birkenweg in Steinebach harsch kritisiert. Schorn wirft den Behörden vor, das „Umweltdesaster verharmlost und vertuscht“ zu haben.
Wie berichtet, war bei Reinigungsarbeiten am Ölabscheider auf dem Bauhof der Gemeinde Wörthsee ölhaltiges Abwasser in den Auinger Bach gelangt und in den Wörthsee geflossen. Die Feuerwehr legte Ölsperren an, Behörden waren vor Ort. Die Initiative für Artenvielfalt in Wörthsee hatte von Beginn an das Vorgehen angezweifelt. Das Landratsamt hat als gesetzlich zuständige Behörde nun auf die Anwürfe Schorns umfassend reagiert und weist die Vorwürfe entschieden zurück.
So wirft Schorn den Behörden vor, keinen Sachverständigen eingeschaltet zu haben. Laut Landratsamt waren vor Ort aber gleich mehrere Sachverständige vom Wasserwirtschaftsamt und der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt, außerdem sei das Gesundheitsamt umgehend informiert worden. Die exakte Bestimmung der Menge des ölhaltigen Abwassers sei nicht möglich „und aus Gründen des Gewässerschutzes auch nicht erforderlich“, so das Landratsamt weiter. Es habe sich um maximal 40 Liter eines ölhaltigen Abwassers gehandelt, kein Altöl.
Die Tauchsperre, die Ölsperren, Ölbindevliese und Ölwürfel seien regelmäßig von den amtlichen Sachverständigen kontrolliert und nach Anordnung durch den Verursacher erneuert und letztendlich entsorgt worden, schreibt die stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamtes, Barbara Beck, auf eine Anfrage des Starnberger Merkur. Die Bachränder seien auch nicht, wie von Schorn behauptet, mit einem „Hochdruck-Feuerwehrschlauch“ abgespritzt worden, sondern mit einem konventionellen Sprühgerät mit sehr leichtem Wasserdruck. Hintergrund sei lediglich ein Ausschwemmen von ölhaltigem Abwasser im Uferbereich gewesen.
Auf der Gewässersohle befinde sich, entgegen einer weiteren Aussage Schorns, kein Ölschlamm. „Öl ist oberflächenaktiv“, es sei von den Sperren aufgenommen worden. Ein Absaugen der Bachsohle sei weder verhältnismäßig noch zweckmäßig „und würde mit relativ großer Wahrscheinlichkeit einen größeren Schaden verursachen als vereinzelte Ölanhaftungen“, so Beck. Die Stelle sei mit einem Band abgesperrt worden, außerdem habe man Hinweisschilder angebracht. Die Gemeinde Wörthsee habe auf ihrer Internetseite über das Vorkommnis informiert.
Das Landratsamt habe am 28. August erneut eine Ortsbesichtigung vorgenommen, bei der auch Schöpfproben genommen worden seien. Der Bereich sei unauffällig gewesen. Beck: „Eine für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit gefährliche Verunreinigung des Wörthsees ist nicht gegeben.“ Es hätten keine Verunreinigungen im Gewässer, zum Beispiel Ölschlieren, festgestellt werden können und es hätten sich keine Verunreinigungen aus dem Uferbereich und dem Pflanzenbewuchs gelöst. „Ferner sind keine aus der Gewässersohle aufsteigenden Ölblasen vorhan㈠den. Ölgeruch und Schaum㈠bildung sind nicht vorhanden.“ Das Badegelände sei gut besucht gewesen, niemand habe sich an der Wasserqualität oder einem Ölgeruch gestört.
Am Schadenstag sei der Uferbereich mit Booten abgefahren und einer Drohne abgeflogen worden. Da eine für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit gefährdende Verunreinigung nicht gegeben gewesen sei, sei weder eine Bootsfahrt mit Videobegleitung vorgesehen noch sei mit den Besitzern der Grundstücke südlich Kontakt aufgenommen worden. „Die getroffenen und angeordneten Maßnahmen und auch deren Beendigungen waren notwendig, richtig und verhältnismäßig. Die Maßnahmen wurden nachweislich ordnungsgemäß durchgeführt“, schließt das Landratsamt.
Die Behörde weist darauf hin, dass die Verantwortlichen für die Kosten der notwendig gewordenen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen herangezogen würden. Insbesondere habe der Verursacher die Kosten für Maßnahmen und Materialien der Feuerwehr zu tragen.