IW-Studie zeigt: Millionen Menschen arbeiten in Deutschland schwarz – doch was, wenn es auffliegt?
Unter der Hand Geld verdienen – das haben in Deutschland im Jahr 2024 mindestens 3,3 Millionen Menschen getan. Was passiert, wenn die Schwarzarbeit auffällt?
Alles wird teurer, nur das Gehalt bleibt gleich. Da scheint es kaum verwunderlich, dass einige Menschen gefrustet und auf den eigenen Vorteil bedacht sind. Beispielsweise, wenn Freundschaftsdienste außer Kontrolle geraten und Dienste unter der Hand angeboten werden. Es kann sich in manchen Fällen um Schwarzarbeit handeln.
Was ist eigentlich Schwarzarbeit?

Von Schwarzarbeit spricht man, wenn steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen sowie gewerberechtliche Verpflichtungen umgangen werden, informiert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Im Grunde wird eine Leistung gegen ein Entgelt erbracht, ohne dass dies einer Behörde oder Versicherung bekannt ist. Auch einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar, berichtet das Karriereportal Stepstone.
Schwarzarbeit wird auch in Bezug zum Bürgergeld immer wieder diskutiert.
Das sind die verheerenden Folgen von Schwarzarbeit
Das Bundesfinanzministerium erklärt in einem Schaubild die Folgen von Schwarzarbeit für Deutschland:
- Steuern bleiben aus – das schwächt die Handlungsfähigkeit des Staates.
- Arbeitsplätze werden vernichtet.
- Legal handelnde Unternehmen können nicht mithalten.
- Beiträge für die Renten- und andere Sozialkassen bleiben aus.
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Schwarzarbeit: Wer kontrolliert das?
In Deutschland ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) für die Überprüfung von Arbeitgebern und die Verfolgung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zuständig. Grundlage ist dafür das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Im Jahr 2023 gab es 42.631 Prüfungen – vor allem im Baugewerbe und der Gastronomie, berichtet das IW. Das führte zu über 100.000 Strafverfahren und knapp 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren, informiert das Bundesfinanzministerium.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat – was trifft bei Schwarzarbeit zu?
Die Unterscheidung, ob Schwarzarbeit eine Ordnungswidrigkeit (Zivilrecht) oder als Straftat (Strafrecht) gewertet wird, hängt davon ab, gegen welchen Punkt des SchwarzArbG Sie verstoßen haben, informiert Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer auf Anwalt.de. Fehlt eine Anmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle, gelte dies als Ordnungswidrigkeit. Kommt man der Steuerpflicht nicht nach, begeht man eine Steuerhinterziehung – also eine Straftat, erklärt der Rechtsanwalt.
Bei Einstufung einer Ordnungswidrigkeit ist bei „fehlender Eintragung in der Handwerksrolle“ eine Geldbuße bis 50.000 Euro möglich, informiert die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen. Können notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden, sind bis 1.000 Euro möglich. Wird die Schwarzarbeit beispielsweise bei Nichtanmeldung der Sozialversicherung als Straftat eingestuft, kann eine Geldbuße bis 25.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren denkbar sein, berichtet die Kanzlei. Die hohen Strafen sollen vor allem Arbeitgeber abschrecken. Die Strafen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nahezu identisch, berichtet die Kanzlei Mauss.
Der Zoll ergänzt auf seiner Homepage: „Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“