Mit anschließender Sicherheitsverwahrung - Revision! Thomas Drach wehrt sich gegen 15 Jahre Haft

Der wegen Raubs und versuchten Mordes verurteilte Thomas Drach wehrt sich juristisch gegen das Urteil des Kölner Landgerichts. Der 63-Jährige habe über seine Anwälte Revision eingelegt, erklärte das Gericht am Dienstag auf Nachfrage. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Thomas Drach wegen Raubüberfällen und versuchten Mordes verurteilt

Das Kölner Landgericht hatte Thomas Drach wegen Raubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte die Kammer gegen den Reemtsma-Entführer anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wird Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter hinter Gittern sitzen. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Drach 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hat. Bei zwei der Taten gab er laut Urteil Schüsse auf die Geldboten ab, die beiden Männer erlitten schwere Verletzungen. Ein ebenfalls angeklagter Überfall im hessischen Limburg war Drach nicht nachzuweisen.

Drach hatte stets alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten Freispruch für ihn beantragt. Mit dem Urteil am 100. Verhandlungstag endete ein fast zweijähriger Mammut-Prozess, der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

1996 hatte der Deutsche den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.