Auswertung beweist: Noch nie gab es so viele Mogelpackungen wie 2023

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Die Verbraucherzentrale warnt: Neben den horrenden Preiserhöhungen wenden einige Lebensmittel-Hersteller Tricks an, um ihre Gewinne weiter zu steigern.

München – Im vergangenen Jahr griffen wohl einige Lebensmittel-Hersteller zum Motto „weniger ist mehr“ und verringerten die Füllmengen ihrer Produkte, die Preise blieben aber gleich oder wurden sogar erhöht. Was umgangssprachlich Schrumpflation oder Mogelpackung genannt wird, erlebte im Jahr 2023 einen absoluten Höchststand, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

In den letzten zwei Jahren hat sich der Fund an Mogelpackungen mehr als verdoppelt. Ganze 104 Supermarkt-Produkte wurden Ende des letzten Jahres für die Auszeichnung „Mogelpackung des Jahres“ der Verbraucherzentrale nominiert. Zum Vergleich wurden im Jahr 2022 76 Produkte nominiert und 2021 sogar nur 47.

Auswertung zeigt: Lebensmittel-Hersteller werden immer dreister © Jens Kalaene/dpa

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich im Zuge der negativen Entwicklung klar, für eine zusätzliche Kennzeichnung von Preissteigerung von Lebensmittel-Produkten, aus.

Welches Produkt hat den Vogel abgeschossen und ist Mogelpackungs-Gewinner des Jahres?

Die Verbraucherzentrale führt einigen Jahren eine Liste der dreistesten Mogelpackungen anhand von Verbraucherbeschwerden. Bis zum 22. Januar haben Verbraucher die jetzt noch Gelegenheit, aus fünf verschiedenen Kandidaten das Produkt für die Auszeichnung als Mogelpackung des Jahres 2023 zu wählen. Die folgenden Produkte stehen zur Auswahl:

  • Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez mit 127 Prozent Preissteigerung
  • Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi mit 30 Prozent Preissteigerung
  • Listerine Total Care von Johnson & Johnson mit 34 Prozent Preissteigerung
  • Oreo Stieleis von Froneri mit 63 Prozent Preissteigerung

Dank zahlreicher Hinweisen und Beschwerden der letzten zwölf Monate steht die Kürung für den Hauptgewinner kurz bevor. Letztes Jahr hat sich die beliebte Margarine „Rama“ gegen die Konkurrenz durchgesetzt und durfte sich als Mogelpackung des Jahres 2022 betiteln.

Gesetzliche Regelungen sollen Mogelpackungen ein Ende machen, fordert die Verbraucherzentrale

Trotz des Wissens um die Tricks der Lebensmittelbranche kritisiert die Verbraucherzentrale, dass der Gesetzgeber außer leeren Versprechungen wenig unternimmt. Als Lichtblick gilt jedoch das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das vorsieht, die Verpackung proportional zum verringerten Inhalt schrumpfen zu lassen, damit der Verbraucher nicht vorsätzlich getäuscht wird.

Der Verbraucherzentrale ist dieser Schritt allerdings nicht weit genug. Um der Trickserei entgegenzuwirken und die Verpackungen nachhaltiger zu verwenden, fordert die Zentrale jede Verpackung randvoll zu befüllen. Laut der Verbraucherzentrale sind „derzeit in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr“. Auch wenn die Lebensmittel-Konzerne tricksen und gesetzliche Regelungen auf sich warten lassen, gibt es ein paar Tipps, mit denen Verbraucher kostengünstiger einkaufen können. (cg)

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