„Geht nicht darum, Gäste abzuzocken“ – Chef erklärt Strafzahlungen in Bamberger Brauerei

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In der Bamberger Rauchbierbrauerei Schlenkerla zahlen Reservierungsgruppen, die nicht erscheinen, 10 Euro Strafe pro Kopf. Der Schlenkerla-Chef erklärt die Hintergründe.

Bamberg - „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unangekündigtem Nichterscheinen eine Stornogebühr von 10 Euro pro Person verrechnen müssen.“ Diese Ansage kann man lesen, möchte man in der Bamberger Schlenkerla reservieren. Matthias Trum, Chef der historischen Rauchbierbrauerei, erklärt, was es damit auf sich hat.

Das Schlenkerla ist eine historische Brauereigaststätte im fränkischen Bamberg. Sie wurde erstmals 1405 urkundlich erwähnt und ist die bekannteste Rauchbierbrauerei Deutschlands. © imago stock&people

Strafzahlung bei Nichterscheinen: Die Gäste sollen sensibilisiert werden

„Es geht uns dabei nicht darum, Gäste abzuzocken, zu bestrafen oder Gewinn zu maximieren“, sagt Trum gegenüber unserer Redaktion. Das Ziel sei, die Gäste zu sensibilisieren. „Wenn reserviert wird, halten wir einen Tisch frei – wenn jemand ohne Bescheid zu geben dann nicht kommt, ist das einfach blöd“, erklärt er.

Mittlerweile sei es in vielen Bereichen üblich, eine Stornogebühr zu verlangen. „Wir haben das bei uns bereits vor etwa sieben Jahren eingeführt. Seitdem kommt es so gut wie nicht mehr vor, dass Gäste unangekündigt nicht erscheinen.“ Er betont, dass die zehn Euro nur erhoben würden, wenn die Leute nicht Bescheid geben. „Es geht einfach drum, dass man kurz anruft, wenn man weiß, dass man nicht kommen kann.“

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Fällig wird die Gebühr nur, wenn Reservierungsgruppen unangekündigt nicht erscheinen

Beschwerden über diese Regelung gebe so gut wie gar nicht – wenn überhaupt, dann hätten die Gäste das Prinzip nicht richtig verstanden. „Natürlich erheben wir keine Gebühren, wenn jemand auch nur wenige Stunden vorher absagt oder wenn statt zehn angekündigten Personen nur neun kommen“, sagt Trum und lacht. Nur wenn unangekündigt gar keiner kommt – dann wird abkassiert.

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