Druck auf Bürgergeld-Empfänger steigt: Bas will Sanktionen „anschärfen“

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Bärbel Bas will Sanktionen im Bürgergeld prüfen – und verschärfen. Besonders im Fokus soll Leistungsmissbrauch stehen. Doch ihre Härte hat Grenzen.

Berlin – Bärbel Bas will die „Vermittlung in Arbeit“ verbessern, hat sie bei der Frage nach ihren Prioritäten zum Start ihrer Amtszeit als Bundesministerin für Arbeit und Soziales erklärt. Nun hat sie weitere Details genannt. So will die SPD-Politikerin bestehende Sanktionsmöglichkeiten im Bürgergeld prüfen. „Diejenigen, die arbeiten können, müssen es auch tun.“

Bärbel Bas will Bürgergeld-Praxis prüfen – und Sanktionen „anschärfen“

„Wir werden uns das Instrumentarium anschauen – und die Sanktionen anschärfen, wenn dies angezeigt ist“, sagte Bas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wer eine Sozialleistung beziehe, habe die Pflicht zur Mitwirkung. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Bärbel Bas will Bürgergeld-Sanktionen prüfen und sie „anschärfen“. (Montage) © Jens Kalaene/Thomas Banneyer/dpa

Bas lehnt eine vollständige Streichung der Grundsicherung jedoch ab. „Das Geld komplett zu streichen, ist in extremen Fällen schon heute möglich“, sagte die Ministerin. Tatsächlich können seit Ende März 2024 Jobcenter Erwerbslosen den Bürgergeld-Regelsatz für zwei Monate streichen, wenn diese zwei Jobangebote innerhalb von zwölf Monaten ablehnen. Aufgrund hoher Hürden und einer geringen Anzahl der sogenannten „Totalverweigerer“ kam es jedoch bisher wohl nicht zu Totalsanktionen. Offizielle Statistiken dazu gibt es nicht.

Ministerin spricht sich gegen komplette Bürgergeld-Streichung aus – „verkennt die Lage“

Nach der aktuellen Regelung übernehmen die Jobcenter im Sanktionsfall jedoch weiterhin die Kosten der Unterkunft, also die Miete. Bärbel Bas will das so beibehalten – und weist Forderungen nach einer kompletten Einstellung aller Leistungen zurück. „Wer aber eine komplette Streichung auch der Wohnkosten fordert, verkennt die Lage. Das Existenzminimum muss gesichert werden – das sagen die Gerichte.“

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht einer vollständigen Streichung der Leistungen 2019 eine Absage erteilt – jedoch lediglich nach den Regeln unter Hartz IV. Im Urteil haben die Richter die Option des vollständigen Leistungsentzugs durchaus offen gelassen, jedoch mit sehr hohen Hürden versehen. Die Weigerung der Arbeit muss demnach „willentlich und ohne wichtigen Grund“ erfolgen. Zudem müssten die Personen das Existenzminimum durch eine zumutbare Arbeit „tatsächlich und unmittelbar“ selbst sichern können. Das Sozialrecht-Professor Ragnar Hoenig auf Nachfrage rechtlichen Lage der Sanktionen erklärt.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, im System der neuen Grundsicherung die Möglichkeit eines „vollständigen Leistungsentzugs“ einzuführen, wenn Leistungsbezieher „wiederholt zumutbare Arbeit“ ablehnen. Dabei hatten sie betont, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten zu wollen.

Bas will härter gegen Schwarzarbeit von Grundsicherung-Empfängern vorgehen

Gegenüber den Funke-Medien kündigte Bas zudem ein härteres Vorgehen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Der Kampf dagegen sei „ein großes Thema“ für sie. „Grundsicherung beziehen und schwarz arbeiten – da werde ich richtig reingehen.“ Das solle jedoch nicht nur die Leistungsempfänger treffen. „Wir müssen auch die Unternehmen, die das zulassen, härter bestrafen“, sagte Bas. „Es kann nicht sein, dass ein Teil der Entlohnung über Sozialleistungen abgedeckt wird.“ (mit dpa)

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