Gesperrter Mangfallsteg wird überraschend zum Denkmal: Geht jetzt was vorwärts mit der Sanierung?

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Nicht mehr sicher: Der 113 Jahre alte Mangfallsteg bei Weyarn ist seit 2016 gesperrt. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse und Wegerechte blockieren eine Sanierung. © THOMAS PLETTENBERG

Der alte Mangfallsteg bei Weyarn ist nicht mehr sicher, die Gemeinde sperrte den Übergang anno 2016. Alle Sanierungsversuche scheiterten an der Frage, wem das alte Bauwerk überhaupt gehört. Überraschend wurde die Betonbrücke jetzt in die Denkmalliste aufgenommen. Geht jetzt was vorwärts?

Weyarn – Wie schaffte es der Mangfallsteg im vergangenen Jahr auf die Bayerische Denkmalliste? Weyarns Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU) zuckt mit den Achseln. „Die Gemeinde hat damit nichts zu tun, wir wurden nicht einmal beteiligt.“ Die Aufnahme in die illustre Liste des Landesamts für Denkmalpflege setzt jetzt aber neue Vorzeichen. So dürfte ein Abriss und ein Ersatzbau durch eine Hängebrücke, wie schon einmal angedacht, vom Tisch sein. Zudem könnten bei einer Sanierung staatliche Zuschüsse fließen.

Wie Wöhr berichtet, hat die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt bereits die Zuständigkeit angenommen und einen Ortstermin organisiert. Ein Durchbruch gelang nicht. „Die Situation ist unverändert vertrackt“, sagt der Bürgermeister, „vielleicht gelingt es aber dem Denkmalschutz, den Knoten zu durchschlagen.“

Der Knoten – das sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse und Wegerechte. Nach Recherchen der Gemeinde organisierte der Staat, damals die königliche Sektion für Wildbachverbauungen Rosenheim, 1910 den Bau der Brücke. Wöhr vermutet, dass die Gemeinden Wattersdorf (Vorläufer von Weyarn), Gotzing und Valley anteilig mitzahlen mussten, profitierten doch ihre Bürger von diesem zusätzlichen Mangfall-Übergang. Viele Wattersdorfer und Stürzlhamer fanden damals Arbeit und kauften ein im heute verschwundenen Zentralort Thalham mit seinen Fabriken und Holzumschlags-Bahnhof.

Die Gemeinde Wattersdorf habe seinerzeit zugesagt, den Unterhalt der Brücke zu übernehmen, hat Wöhr recherchiert. Als Rechtsnachfolger leite die Gemeinde Weyarn daraus eine Verantwortung für den Erhalt des Stegs ab. Seit Jahren sind im Haushalt 200 000 Euro reserviert. „Das wird wohl nicht reichen“, glaubt Wöhr; die Ertüchtigung dürfte mittlerweile eine halbe Million Euro kosten. Doch ums Geld geht es vorerst noch gar nicht.

Wie sich zeigte, hatten es die staatlichen Stellen versäumt, die Zuwegungen zum Steg dinglich im Grundbuch zu sichern. „Die Brücke liegt komplett auf Privatgrund“, berichtet Wöhr. Bis dato sei es nicht gelungen, ein Einvernehmen mit dem Grundbesitzer und dem Wasserwirtschaftsamt (als Nachfolger der für den Bau verantwortlichen Behörde) zu erzielen. Der Gemeinde, die den Steg für Spaziergänger und Wanderer gerne ertüchtigen würde, seien die Hände gebunden, seufzt Wöhr. „Wem die Brücke wirklich gehört, ist nicht eindeutig zu belegen.“

Eindeutig belegbar für die Denkmalschützer indes ist die Schutzwürdigkeit des Bauwerks, eine der „ersten aus Stahlbeton errichteten Brücken in Deutschland“, wie es zur Begründung der Aufnahme in die Liste heißt. An der dreigeteilten Eisenbetonkonstruktion zeige sich einerseits die damals neue Stahlbetonbauweise, die eine filigrane Konstruktion ermöglichte. „Gleichzeitig sind an der Brücke noch Elemente traditioneller Eisenfachwerkbrücken erkennbar“, stellen die Experten fest.

Bestaunen ist geboten, Betreten bleibt verboten. „Laut Gutachten ist der Steg nicht verkehrstüchtig“, betont Wöhr; aus haftungsrechtlichen Gründen habe die Gemeinde die Sperrung verfügt. Er hege jedoch Hoffnung, dass das neu ernannte Denkmal nicht mehr lange unbenutzt zerbröckelt. Beim Ortstermin mit dem Denkmalschutz hätten alle Beteiligten eine Prüfung ihrer Standpunkte zugesagt: „Vielleicht bringt ja 2024 eine Einigung.“

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